Abschnitt 6.3 - 6.3 Absicherung der Einsatzstellen
Das Einsatzpersonal muss die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung kennen und darüber hinaus in der Lage sein, zusätzliches Absicherungsmaterial richtig und situationsgerecht einzusetzen. Hierzu gehört auch die richtige Handhabung des Absicherungsmaterials, z. B. Zusammenschalten von Blitzleuchten, Aufstellen und Positionieren von Warnleuchten.