DGUV Information 214-010 - Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Abstellen des Einsatzfahrzeuges, Prüfen der durchgeführten Maßnahmen

  1. 1.

    Bei Annäherung sofort - soweit nicht schon bei der Anfahrt erfolgt - gelbes Blinklicht (Rundumlicht) und andere am Einsatzfahrzeug vorhandene Warnleuchten einschalten. Bei Erreichen der Einsatzstelle zusätzlich die Warnblinkanlage einschalten und bei abgestelltem Einsatzfahrzeug während der gesamten Aufenthaltsdauer an der Einsatzstelle eingeschaltet lassen, bei Dunkelheit auch das Standlicht.

  2. 2.

    Das Einsatzfahrzeug hinter dem Pannen-/Unfallfahrzeug abstellen (der nachfolgende Verkehr erreicht zuerst das Einsatzfahrzeug). Dies gilt nicht, wenn der Aufenthalt des Einsatzfahrzeuges vor dem Pannenfahrzeug zu einer geringeren Gefährdung führt (Regelplan V). Auf Autobahnen und Schnellstraßen sollte zwischen Einsatz- und Pannen-/Unfallfahrzeug ein Abstand von zirka 20 m eingehalten werden. Beim Abstellen ist darauf zu achten, dass die gelenkten Räder so eingeschlagen werden, dass im Falle der Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer oder einer anderen Verkehrsteilnehmerin das Einsatzfahrzeug zum Fahrbahnrand gelenkt wird.

  3. 3.

    Prüfen, ob ein Warndreieck in ausreichender Entfernung aufgestellt ist.

  4. 4.

    Prüfen, ob das Pannen-/Unfallfahrzeug von der Fahrbahn entfernt werden kann, z. B.

    • auf eine Tank- und Rastanlage, einen Parkplatz oder nachgeordnete bzw. verkehrsärmere Straße,

    • vollständig auf den Seitenstreifen, ohne Hineinragen in einen Fahrstreifen,

    • beim Liegenbleiben auf dem linken Fahrstreifen möglichst weit auf den Mittelstreifen (Grünstreifen).

Im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs sind grundsätzlich nur solche Arbeiten durchzuführen, die weniger Zeit in Anspruch nehmen als eine Entfernung aus dem Gefahrenbereich oder die der Vorbereitung des Transport- oder Abschleppvorganges dienen. Alle weitergehenden Arbeiten sind in den verkehrsarmen Bereich der Parkplätze etc. zu verlegen.