Abschnitt 5.3 - Persönliche Maßnahmen
Die Betriebsanleitung der Maschine und das Wirtgen-Sicherheitshandbuch sind zu beachten.
Bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an der Absauganlage ist folgende Schutzausrüstung zu verwenden:
Als Schutzkleidung sind atmungsaktive Einwegschutzanzüge oder Mehrweganzüge zu benutzen.
Die Schutzkleidung ist nach dem Reinigen der Absauganlage zu säubern (z.B. durch Absaugen) und auszuziehen.
Als Atemschutz sind Halbmasken mit P2-Filter, partikelfiltrierende Halbmasken FFP2 oder partikelfiltrierende Gebläsegeräte der Klasse TM1P (mit Voll- oder Halbmaske) geeignet, alternativ können partikelfiltrierende Gebläsegeräte der Klasse TH2P (mit Atemschutzhaube oder -helm) getragen werden.