DGUV Information 213-716 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung - Galvanotechnik und Eloxieren

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Abschnitt 6.5 - 6.5 Organisatorische Maßnahmen

  • Absaugschlitze durch Anoden oder Material nicht verdecken

  • Einhaltung der vorgeschriebenen Elektrolytparameter nach Angabe in der Produktbeschreibung (Füllstand, Temperatur, Stromdichte etc.)

  • Regelmäßige - mindestens jährliche - Prüfung der lüftungstechnischen Einrichtungen im Arbeitsbereich durch eine befähigte Person mit Dokumentation der Prüfungsergebnisse

  • Regelmäßige Reinigung der Absaugkanäle und Absaugschlitze, insbesondere Entfernung der Verkrustungen

  • Sofortiges Beseitigen von Korrosionsschäden

  • Tägliche Funktionsprüfung der Absauganlage nach Herstellerangabe

  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten nach § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) [3]

  • Erstellen und Führen eines Beschäftigungsverzeichnisses nach § 14 GefStoffV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen [3]

  • Bereitstellen und regelmäßige Prüfung von Erste-Hilfe-Einrichtungen (Körpernotdusche, Augendusche).