DGUV Information 213-716 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung - Galvanotechnik und Eloxieren

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Ableitung technischer Schutzmaßnahmen aus den stationären Messungen

6.2.1 Vorbehandlung

Im Bereich der Vorbehandlung sind die Beurteilungsmaßstäbe der Laugen und Säuren an fast allen Prozessbehältern eingehalten, ansonsten liegt zumindest das 95-Perzentil unter dem Beurteilungsmaßstab. Daher ist die Schutzmaßnahme "Absaugung vorhanden und in Betrieb" dort ausreichend wirksam. Eine technische Lüftung nach dem Stand der Technik ist nach den Bestimmungen der DIN EN 17059 [18] oder VDI 2262 Teil 4 [19] auszulegen.

Das betrifft die Vorbehandlungsverfahren (in Klammer die relevanten Gefahrstoffe) Entfetten, Abkochentfetten und elektrolytisches Entfetten (jeweils Natriumhydroxid), Beizen und Dekapieren (Hydrogenchlorid (Salzsäure), Schwefelsäure), elektrolytisches Beizen (Schwefelsäure) sowie das elektrolytische Polieren und Glänzen (Schwefelsäure, Orthophosphorsäure).

6.2.2 Oberflächenbehandlung/Beschichtung

Bei den untersuchten Oberflächenbehandlungsverfahren kommt es zu Überschreitungen des Beurteilungsmaßstabs beim 95-Perzentil nur bezüglich Chrom(VI)-Verbindungen beim Glanzverchromen an automatischen und manuell bedienten Anlagen als auch beim Hartverchromen an halbautomatischen und manuell bedienten Anlagen. Dort ist die Schutzmaßnahme "Absaugung vorhanden und in Betrieb" nicht ausreichend wirksam.

Die ermittelten 95-Perzentile der folgenden Oberflächenbehandlungsverfahren (in Klammer die dort eingesetzten Gefahrstoffe) zeigen, dass dort eine wirksame lokale Erfassung ("Absaugung vorhanden und in Betrieb") als Schutzmaßnahme ausreichend wirksam gegenüber den zugehörigen inhalativen Gefährdungen ist:

  • Chemisches und elektrolytisches Vernickeln (Nickel und seine Verbindungen in der A- und E- Staubfraktion),

  • cyanidisches Verkupfern (Cyanide und Cyanwasserstoff ),

  • Eloxieren (Schwefelsäure).

6.2.3 Nachbehandlung

Beim Blaupassivieren (Chromatieren, blau, III-wertiges Chrom) wird der Beurteilungsmaßstab von Chrom und seinen Verbindungen eingehalten. Daher ist dort die Schutzmaßnahme "Absaugung vorhanden und in Betrieb" ausreichend wirksam.

Beim Gelbchromatieren (Chromatieren, gelb, VI-wertiges Chrom) liegt das 95-Perzentil aufgrund der wenigen Messwerte über dem Beurteilungsmaßstab. Daher ist dort die Schutzmaßnahme "Absaugung vorhanden und in Betrieb" nicht ausreichend wirksam.

6.2.4 Messungen in Bereichen Tiefdruck

Für den Bereich Tiefdruck sind die niedrigen Messwerte auf einen hohen Standardisierungsgrad und damit verbunden den Einsatz geschlossener Prozessbehälter (mechanische Abdeckung) mit Absaugung, dem Entleeren der Prozessbehälter und Abspülen der Werkstücke vor dem Öffnen der Anlagen zurückzuführen. Zudem waren die Fertigungshallen mit einer wirksamen raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage), teilweise mit hochwirksamer Schichtenlüftung, ausgestattet.