DGUV Information 213-716 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung - Galvanotechnik und Eloxieren

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Abschnitt 5.4 - 5.4 Stationäre Messungen

5.4.1
Vorbehandlung (Tabelle 6 im Anhang)

Im Bereich der Vorbehandlung sind die Beurteilungsmaßstäbe der Laugen und Säuren an fast allen Prozessbehältern eingehalten.

Beim alkalischen Abkochentfetten liegt ein Messwert für Natriumhydroxid über dem Beurteilungsmaßstab, während der 95 %-Wert darunterliegt. Beim chemischen Beizen mit Hydrogenchlorid ist jeweils eine Überschreitung des Beurteilungsmaßstabs beim Verzinken und beim Brünieren dokumentiert. Beim chemischen Beizen mit Schwefelsäure kam es zu einer Überschreitung des Beurteilungsmaßstabs gegenüber Schwefelsäure. In beiden Kollektiven liegen die 95 %-Werte unter den jeweiligen Beurteilungsmaßstäben. Beim elektrolytischen Polieren kam es zu einer Überschreitung des Beurteilungsmaßstabs gegenüber Schwefelsäure. In diesem Fall sind zu wenig Messwerte zur Ermittlung der Perzentile vorhanden.

5.4.2
Oberflächenbehandlung/Beschichtung (Tabelle 7 im Anhang)

An den Prozessbehältern zum Glanzverchromen und Hartverchromen wird der Beurteilungsmaßstab der Schwefelsäure mit allen Messwerten eingehalten. Zu Überschreitungen des Beurteilungsmaßstabs von Chrom(VI)-Verbindungen kommt es beim Glanzverchromen jeweils einmal an einer automatischen, einer halbautomatisch und einer manuell bedienten Anlage. Beim Hartverchromen liegen je drei Überschreitungen des Beurteilungsmaßstabs an halbautomatischen Anlagen und automatischen Gestellanlagen vor.

Die Beurteilungsmaßstäbe von Nickel und seinen Verbindungen in der A-Staubfraktion und der E-Staubfraktion werden beim chemischen sowie elektrolytischen Vernickeln in fast allen Fällen eingehalten. Es gibt zwei Messwerte für Nickel in der E-Staubfraktion beim elektrolytischen Vernickeln an manuell bedienten Anlagen über dem Beurteilungsmaßstab, wobei der 95 %-Wert unter dem Beurteilungsmaßstab liegt.

An den Prozessbehältern zum cyanidischen Versilbern liegen alle Messwerte zu Silber und seine Verbindungen unter dem Beurteilungsmaßstab für anorganische Silberverbindungen, während vier von fünfzehn Messwerten für Cyanide und Cyanwasserstoff über dem Beurteilungsmaßstab liegen.

Der Beurteilungsmaßstab von Natriumhydroxid wird beim alkalischen Verzinken von allen Messwerten eingehalten. Die Messungen sind jedoch nur in drei Betrieben durchgeführt worden, so dass keine Ermittlung der Perzentile stattfindet.

Beim Eloxieren wird der Beurteilungsmaßstab der Schwefelsäure eingehalten. Zum Oxalsäureverfahren liegen noch nicht genügend Messwerte vor.

5.4.3
Nachbehandlung (Tabelle 8 im Anhang)

Bei der Nachbehandlung werden die Beurteilungsmaßstäbe der Säuren bei wenigen Messwerten eingehalten. Zum Blaupassivieren (Chromatieren, blau mit III-wertigem Chrom) liegen alle Messwerte zu Chrom und seinen Verbindungen unter dem Beurteilungsmaßstab.

Beim Gelbchromatieren (Chromatieren, gelb mit VI-wertigem Chrom) ist mit einem Messwert eine Überschreitung des Beurteilungsmaßstabs dokumentiert. Der 95 %-Wert liegt aufgrund der wenigen Messwerte auch über dem Beurteilungsmaßstab.

5.4.4
Messungen in Bereichen Tiefdruck (Tabelle 9 im Anhang)

Mit Blick auf die aktuelle Toleranzkonzentration von 1 μg/m3 für Chrom(VI)-Verbindungen der TRGS 910 [4] hatte die BG ETEM im Jahre 2012 ein Messprojekt in ausgewählten Mitgliedsbetrieben der Hartverchromung, u. a. auch im Bereich des Tiefdrucks, durchgeführt [17].

Bei der Auswahl der Betriebe wurden 14 repräsentative Unternehmen aus dem Bereich Tiefdruck der Druckindustrie berücksichtigt. Alle Verchromungsanlagen waren geschlossen oder abgedeckt.

Neben personengetragenen Messungen wurden auch stationäre Messungen durchgeführt. Diese stellen in Bezug auf die Exposition in der Regel den ungünstigen Fall dar und eignen sich zur Ableitung und Wirksamkeitskontrolle technischer Schutzmaßnamen.

Die im Projekt ermittelten Chrom(VI)-Konzentrationen des 95 %-Wertes stationär und personengetragen lagen unter der Hälfte des Beurteilungsmaßstabes. Die höchste Chrom(VI)-Konzentration lag bei 2,1 μg/m3 (siehe hierzu im Anhang die Tabelle 9).

Neben den Messungen auf Chrom(VI)-Verbindungen wurden zusätzlich stationäre Messungen auf Schwefelsäure durchgeführt. Alle Messwerte der Schwefelsäure lagen unter dem Beurteilungsmaßstab; sowohl das 95-Perzentil als auch der Maximalwert unter 1/10 des Beurteilungsmaßstabs.