DGUV Information 213-716 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung - Galvanotechnik und Eloxieren

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Personenbezogene Messungen

5.3.1
Anlagenbedienung - allgemein (Tabelle 1 im Anhang)

Bei der Anlagenbedienung werden bei allen Messungen die Beurteilungsmaßstäbe für folgende Stoffe an der Person eingehalten:

  • Metalle: Bor und seine Verbindungen, Chrom und seine Verbindungen sowie Nickel und seine Verbindungen in der A-Staubfraktion und der E-Staubfraktion.

  • Laugen, Säuren und Salze: Kaliumhydroxid, Natriumhydroxid, Hydrogenchlorid, Orthophosphorsäure, Fluorwasserstoff und Fluoride.

  • Für Salpetersäure wird bei diesen Messungen der Kurzzeitwert eingehalten.

Beurteilungsmaßstäbe werden nur gegenüber Schwefelsäure und Chrom(VI)-Verbindungen nicht eingehalten. Der 95 %-Wert für Schwefelsäure liegt etwa bei der Hälfte des Beurteilungsmaßstabs. Ein Messwert an einer manuell bedienten Anlage liegt über dem Beurteilungsmaßstab.

Bei der Exposition gegenüber Chrom(VI)-Verbindungen kommt es insbesondere beim Hartverchromen sowie an manuell bedienten Anlagen und an halbautomatischen Anlagen zu Überschreitungen des Beurteilungsmaßstabs. Differenzierte Auswertungen werden dazu in Kapitel 5.3.2 dargestellt.

5.3.2
Anlagenbedienung - Hartverchromen und Glanzverchromen sowie Anlagenart (Tabelle 2 im Anhang)

Bei den Hauptprozessen Hartverchromen und Glanzverchromen liegen die Messwerte der Elektrolyte Hydrogenchlorid und Schwefelsäure alle unter den jeweiligen Beurteilungsmaßstäben.

Beim Hartverchromen wurden insgesamt 22 Messungen durchgeführt. Bei vier Messungen an manuell bedienten Anlagen und vier Messungen an halbautomatischen handgeführten Krananlagen kam es zu Überschreitungen des Beurteilungsmaßstabs von Chrom(VI)-Verbindungen.

Das Glanzverchromen wurde überwiegend mit automatischen Anlagen durchgeführt. Zum Glanzverchromen sind kein Datensatz an halbautomatischen und nur sieben Datensätze mit manuell bedienten Anlagen dokumentiert. 61,5 % der Datensätze an halbautomatischen Anlagen sind beim Hartverchromen ermittelt worden. An manuell bedienten Anlagen wurden 41,9 % der Datensätze beim Hartverchromen ermittelt.

Der Anteil an Werten unterhalb des Beurteilungsmaßstabs ist an automatischen Anlagen, und damit beim höchsten Automatisierungsgrad, deutlich höher als an halbautomatischen und manuellen Anlagen.

Beim Glanzverchromen ist eine Überschreitung des Beurteilungsmaßstabs an einer manuell bedienten Anlage ermittelt worden.

5.3.3
Aufsteck- und Abnahmeplätze - allgemein (Tabelle 3 im Anhang)

An Aufsteck- und Abnahmeplätzen werden die Beurteilungsmaßstäbe für folgende Stoffe an der Person getragen und stationär personenbezogen eingehalten:

  • Metalle: Bor und seine Verbindungen, Chrom und seine Verbindungen sowie Nickel und seine Verbindungen in der A-Staubfraktion

  • Laugen, Säuren und Salze: Kaliumhydroxid, Natriumhydroxid, Hydrogenchlorid, Orthophosphorsäure, Schwefelsäure, Fluorwasserstoff und Fluoride

  • Für Salpetersäure wird bei diesen Messungen der Kurzzeitwert eingehalten.

Beurteilungsmaßstäbe werden nur gegenüber Nickel und seine Verbindungen in der E-Staubfraktion und Chrom(VI)-Verbindungen nicht eingehalten.

Der 95 %-Wert für Nickel und seine Verbindungen in der E-Staubfraktion liegt bei etwa zwei Drittel des Beurteilungsmaßstabs. Es liegen zwei Messwerte beim Glanzverchromen und einer beim Verzinken an automatischen Gestellanlagen über dem Beurteilungsmaßstab für Nickel und seine Verbindungen in der E-Staubfraktion.

Bei der Exposition gegenüber Chrom(VI)-Verbindungen kommt es bei den Hauptprozessen Hartverchromen und Glanzverchromen an drei automatischen Gestellanlagen und beim Eloxieren an einer manuell bedienten Anlage zu Überschreitungen des Beurteilungsmaßstabs von Chrom(VI)-Verbindungen.

5.3.4
Aufsteck- und Abnahmeplätze - Glanzverchromen (Tabelle 4 im Anhang)

Bei den Elektrolyten Hydrogenchlorid und Schwefelsäure wird der jeweilige Beurteilungsmaßstab eingehalten.

Beim Glanzverchromen ist eine Überschreitung des Beurteilungsmaßstabs an einer automatischen Gestellanlage ermittelt worden.

5.3.5
Trommelbeladung / Trommelentladung - allgemein (Tabelle 5 im Anhang)

Bei der Trommelbe- und entladung liegen für sechs Gefahrstoffe nicht genügend Messwerte zur Ermittlung der Perzentile vor. Alle Messwerte lagen unter dem Beurteilungsmaßstab. Perzentile konnten für Nickel und seine Verbindungen in der A- und E-Staubfraktion sowie für die Laugen Kaliumhydroxid und Natriumhydroxid und die Säuren Hydrogenchlorid, Orthophosphorsäure sowie Schwefelsäure ermittelt werden. Die Beurteilungsmaßstäbe bei Messungen an der Person sowie der stationär personenbezogenen Messungen wurden eingehalten.