DGUV Information 213-714 - Manuelles Kolbenlöten mit bleihaltigen Lotlegierungen in der Elektro- und Elektronikindustrie Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung der Gefahrstoffverordnung Verfahrens- und stoffspezifisches Kriterium (VSK) nach der TRGS 420

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2 - 2 Anwendungsbereich

Diese EGU finden Anwendung für Weichlötarbeiten mit elektrisch beheizten Lötkolben an elektrischen und elektronischen Baugruppen oder deren Einzelkomponenten (im Folgenden Kolbenlöten genannt). Es handelt sich dabei um das Fugenlöten punktförmiger Lötstellen mit bleihaltigen Weichloten an Arbeitsplätzen, an denen

  • elektrische und elektronische Baugruppen bzw. deren Einzelkomponenten verlötet werden, z. B. Leiterplatten, elektronische Kleingeräte, Verzinnen von Leiterenden,

  • elektrische und elektronische Baugruppen bzw. deren Einzelkomponenten bei Montage-, Prüf- und Kontrollarbeiten verlötet werden,

  • überwiegend Reparaturlötungen an elektrischen und elektronischen Baugruppen bzw. deren Einzelkomponenten durchgeführt werden.

Es werden Maßnahmen beschrieben, welche die Grenzwerteinhaltung - z. B. Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900 oder andere Grenzwerte (bei Blei) - sicherstellen. Bei Stoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) wird in diesen Empfehlungen der Stand der Technik beschrieben. Die Anwendung dieser Empfehlungen setzt voraus, dass mit diesen Arbeiten nur unterwiesene Personen beauftragt werden.

Diese Empfehlungen gelten nicht für:

  • Flamm- und Hartlötverfahren,

  • Lötanlagen,

  • Kolbenlöten mit flammbeheizten Lötkolben,

  • Weichlötarbeiten bei der Pfeifenherstellung im Orgelbau,

  • Weichlötarbeiten mit Sonder-Weichloten, die Antimon, Cadmium oder Silber enthalten,

  • Löten von Blei,

  • Löten mit bleifreiem Lot,

  • die Anwendung von Lötrauchabsorbern als Tischgeräte.

Bei der Umsetzung dieser EGU ist zu berücksichtigen, dass nach der Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV) [9] die Verwendung bleihaltiger Lote einzuschränken ist. Die Hersteller haben danach sicherzustellen, dass neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte kein Blei enthalten. Ausnahmen gelten nur für Verwendungszwecke, die im Anhang der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-Richtlinie) [10] erwähnt sind.

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss im Rahmen ihrer/seiner Gefährdungsbeurteilung prüfen, inwieweit bleifreie Lote für den Anwendungsbereich zur Verfügung stehen und muss diese, sofern möglich, einsetzen. Für diese Empfehlungen bedeutet dies, dass bleihaltige Lote nur noch in bestimmten Anwendungsbereichen (z. B. Reparaturen, Automobilindustrie, Medizintechnik, Wehrtechnik) eingesetzt werden dürfen.

Diese EGU behandeln ausschließlich die inhalativen Gefährdungen. Es sind auch andere, z. B. dermale, orale oder psychische Gefährdungen möglich. Diese sind in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Bei Anwendung dieser EGU bleiben andere Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere die Informationsermittlung (§ 6) und die Verpflichtung zur Beachtung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen (§ 7), bestehen.