DGUV Information 213-713 - BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung

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Anhang 1 - Checkliste Gefahrstoffe
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung zum Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung

Mit dieser Checkliste können Sie im ersten Überblick feststellen, ob Sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung beim Spritzlackieren von Hand im Holzbereich getroffen haben und die Arbeitsplatzgrenzwerte einhalten.

So gehen Sie vor:

  1. 1.

    Betrieb anhand der Checkliste überprüfen (bei einzelnen Fragen empfiehlt sich das Lesen der LV 43) und in den Spalten "Ja"/"Nein" das Zutreffende ankreuzen. Falls einzelne Fragen dieser Checkliste für Ihren Betrieb nicht zutreffen, so sind diese erkennbar durchzustreichen.

  2. 2.

    Alles mit "Ja" beantwortet: erforderliche Schutzmaßnahmen eingehalten. Checkliste in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ablegen und jährlich überprüfen.

  3. 3.

    Eine oder mehrere Fragen mit "Nein" beantwortet: Schutzmaßnahmen nicht ausreichend. Maßnahmen entsprechend LV 43 durchführen und deren Wirksamkeit nachweisen, dann Checkliste aktualisieren, ablegen und jährlich überprüfen. Anderenfalls können Sie die Checkliste zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nicht abschließend nutzen.

Die Herausgeber dieser Checkliste sind an der weiten Verbreitung auch durch andere interessiert, der Nachdruck ist zulässig.

Technische SchutzmaßnahmenJaNein
Bei einem jährlichem Verbrauch an Spritzlack einschließlich Verdünner von mehr als 100 L wird zumindest eine Spritzwand mit ausreichender Absaugleistung (Erfassungsgeschwindigkeit am Werkstück mindestens 2,5 m/s) verwendet.
Beim Überschreiten von 200 L jährlich wird zumindest ein Spritzstand mit Trockenwand eingesetzt (zur Abgrenzung Spritzwand/-stand siehe Nr. 3 der LV 43).
Spritzeinrichtungen werden mit Ab- und Zuluftleistungen nach den entsprechenden Angaben des Lieferanten betrieben. Die Wirksamkeit der Lüftung wird kontinuierlich überwacht (eine Fehlfunktion wird optisch und akustisch angezeigt).
Arbeitsweisen zur Verringerung der Schadstoffkonzentration in der Luft werden beachtet (siehe Nr. 5.1 der LV 43).
Bei Einsatz des Niederdruck(HVLP)-Spritzverfahrens ist geprüft, ob dieses durch Verfahren mit besserer Lackübertragungsrate ersetzt werden kann.
Die lackierten Werkstücke werden so abgelegt, dass die frei werdenden Dämpfe nicht in den Atembereich des Lackierers oder anderer Beschäftigter gelangen können.
Organisatorische SchutzmaßnahmenJaNein
Spritzlackierarbeiten sind nur Arbeitnehmern übertragen, die mit den auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind.
Bei feuergefährlichen Arbeiten in Spritzlackierräumen wird ein Arbeitsfreigabesystem mit besonderen schriftlichen Anweisungen des Arbeitgebers angewendet (z.B. Schweißerlaubnis).
Zugänge zu Spritzlackierbereichen mit Ex-Gefahren sind entsprechend gekennzeichnet.
Im Spritzlackierbereich befindet sich nur die Menge an brennbaren Arbeitsstoffen, die für den Fortgang der Arbeiten notwendig ist (maximal der Bedarf einer Arbeitsschicht).
Gegenstände, die sich gefährlich aufladen können, z.B. leitfähige Werkstückauflagen oder Gebinde werden elektrostatisch geerdet. Das gilt insbesondere beim Airless-Spritzen oder Umfüllen.
Organisatorische SchutzmaßnahmenJaNein
Beschichtungsstoffe, deren Ablagerungen leichtentzündlich sind (z.B. Nitrolacke), die bei der Trocknung Wärme entwickeln (Öllacke, bestimmte Kunstharzlacke) und Mehrkomponenten-Reaktionslacke (z.B. PUR-Lacke) werden auf getrennten Spritzlackiereinrichtungen verarbeitet.
In Spritzlackierbereichen, die nicht von anderen Arbeitsbereichen räumlich getrennt sind, werden Spritzarbeiten zeitlich so gelegt, dass andere Beschäftigte nicht belastet sind.
Es existiert für alle Anlagen ein Wartungs- und Prüfplan mit entsprechender Dokumentation.
Bei Reinigungsarbeiten an den Spritzeinrichtungen werden keine funkenreißenden Werkzeuge verwendet.
Persönliche SchutzmaßnahmenJaNein
Bei Spritzarbeiten ohne Absaugung oder nur mit Spritzwand wird Atemschutz (z.B. Typ FFA2P2 bzw. beim Einsatz von Hydrolacken Typ FFP2) getragen.
Beim Einsatz eines Spritzstandes nur mit Trockenwand und einer Dauer der Spritzarbeit von mehr als einer Stunde pro Schicht wird Atemschutz (z.B. Typ FFP2) gegen Aerosole getragen.
Alle Arbeitnehmer, die Atemschutz tragen, werden nach dem Untersuchungsgrundsatz G26 "Atemschutzgeräte" untersucht. Vorsorgeuntersuchungen zu Lösemitteln und Isocyanaten sind mit einem Arbeitsmediziner abgestimmt.
Der Hautkontakt zu Spritzlacken, Verdünnern und Reinigungsmitteln wird vermieden.
Bei Spritzlackierarbeiten werden geeignete Schutzhandschuhe entsprechend den Hinweisen (Material und Durchdringungszeit) im Sicherheitsdatenblatt verwendet.
Schutzhandschuhe werden nicht länger als erforderlich getragen.
Beschäftigte, die Spritzlackierarbeiten durchführen, verwenden nach einem Hautschutzplan wirksame Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel.
Datum:Unterschrift:

Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung beim Spritzlackieren

Nach der Gefahrstoffverordnung müssen Sie als Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und fortschreiben. Sie besteht aus der Gefahrstofferfassung, der Erstellung eines Schutzmaßnahmenkonzepts und einem Plan zur Wirksamkeitsprüfung der umgesetzten Schutzmaßnahmen. Dabei müssen Sie auch belegen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) eingehalten werden bzw. bei Gefahrstoffen ohne AGW, dass die Gefährdung ausreichend gemindert ist. Dies können Sie nachweisen durch

  • geeignete Beurteilungsmethoden

    oder

  • Arbeitsplatzmessungen.

Diese Checkliste basiert auf einer geeigneten Beurteilungsmethode, den LASI-Empfehlungen "Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung (LV 43). Wenn die aufgeführten Bedingungen erfüllt sind, haben Sie eine solide Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Gefahrstoffverordnung. Insbesondere können Sie auf eigene betriebliche Arbeitsplatzmessungen verzichten. Enthalten sind aber auch Hinweise zum Hautschutz und zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren.

Grundlage dieser Handlungsanleitung sind umfangreiche Untersuchungen von Messstellen der Länder und Berufsgenossenschaften zur Belastung durch Lösemittel, monomere und polymere Isocyanate und Lack-Aerosole. Letztere haben keinen AGW. Es wurden insbesondere folgende Befunde erhoben:

  • Die Belastung durch Lösemittel und durch Isocyanate bleibt bei geeigneter Absaugung unter den Arbeitsplatzgrenzwerten.

  • Beim Einsatz von dem Stand der Technik entsprechenden Spritzkabinen oder Spritzständen mit Nasswand liegt die Belastung durch Lack-Aerosole deutlich unter 3 mg/m3.

Die Herausgeber dieses Faltblattes halten das Tragen von Atemschutz unter letzteren guten lüftungstechnischen Voraussetzungen nicht für zwingend erforderlich.

Grundlage der Checkliste

Empfehlungen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (LV 43) "Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung" http://lasi.osha.de/publications oder (ohne Messdatenanhang) die entsprechenden BG/BGIA-Empfehlungen http://www.hvbg.de/bgia, Webcode 1691972.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 35.3 -

Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe

Ludwig-Mond-Straße 33, 34121 Kassel

Erolf Brucksch

Telefon: 0561/2000-177

E-Mail: erolf.brucksch@rpks.hessen.de

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund

Dr. Ralph Hebisch

Telefon: 0231/90 71-2346

E-Mail: Hebisch.Ralph@baua.bund.de

Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz - BGIA

Fachbereich Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen

Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin

Dr. Markus Berges

Telefon: 02241/231-2579

E-Mail: Markus.Berges@hvbg.de

Holz-Berufsgenossenschaft

Prävention

Am Knie 8, 81241 München

Michael Seumel

Telefon: 089/82003-206

E-Mail: praev-m@holz-bg.de

Bundesverband Holz und Kunststoff

Littenstr. 10, 10179 Berlin

Ralf Spiekers

Telefon: 030/308823-20

E-Mail: spiekers@tischler.org