BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung
Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung
(bisher: BGI 790-013)
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz - BGIA
Stand der Vorschrift: Juli 2005
Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
BG-Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Vorbemerkung
BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung werden von
den gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG)
und
dem Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz - BGIA
in Abstimmung mit den Ländern und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben. Sie haben das Ziel, den Unternehmen eine Hilfe für den auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bezogenen Teil der Gefährdungsbeurteilung zu geben und werden als BG-Informationen in das Sammelwerk des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften unter der Bestellnummer BGI 790-001 ff. aufgenommen.
Diese BG/BGIA-Empfehlungen wurden erarbeitet in Zusammenarbeit zwischen
Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund,
Bundesverband Holz und Kunststoff, Berlin,
Behörde für Wissenschaft und Gesundheit, Amt für Arbeitschutz/Arbeitsschutzlabor, Hamburg,
Holz-Berufsgenossenschaft, München,
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 35.3 "Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe", Kassel.
Anmerkungen
Die Abschnitte 1 bis 8 dieser Empfehlungen werden mit identischem Inhalt in der Schriftenreihe der LASI-Empfehlungen "Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung" (LV 43) veröffentlicht. Im Anhang der LASI-Empfehlungen werden auch die Ergebnisse der Expositionsmessungen ausführlich dargestellt.
Die Empfehlungen zur Belastung durch Lackaerosole, für die kein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) besteht, werden dem Unterausschuss III des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) zur arbeitsmedizinisch-toxikologischen Bewertung und insgesamt dem AGS zur Konformitätsbewertung nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 420 "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung" zur Prüfung vorgelegt, mit dem Ziel der Anerkennung als Verfahrens- und Stoffspezifische Kriterien (VSK) nach der Gefahrstoffverordnung.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Arbeitsverfahren/Tätigkeit | 3 |
Gefahrstoffexposition | 4 |
Gefahrstoffe | 4.1 |
Bewertung der Gefahrstoffexposition | 4.2 |
Schutzmaßnahmen | 5 |
Technische Maßnahmen | 5.1 |
Organisatorische Maßnahmen | 5.2 |
Persönliche Schutzmaßnahmen | 5.3 |
Wartung/Technische Prüfungen | 5.4 |
Anwendungshinweise | 6 |
Überprüfung | 7 |
Weiterführende Literatur | 8 |
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung zum Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung | Anhang |