DGUV Information 250-008 - Sehhilfen am Arbeitsplatz Hilfen für die Verordnung von speziellen Sehhilfen

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Abschnitt 1.1 - 1 Spezielle Sehhilfe - Grundlagen
1.1 Akkommodation

Grundsätzlich trägt die am Bildschirm arbeitende Person dieselbe Brille wie im alltäglichen Leben (Universalbrille), wenn eine Korrektion von Brechungsfehlern erforderlich ist. Entscheidend dafür, ob eine vorhandene Korrektur für verschiedene Entfernungen gleichzeitig ausreichend sein kann, oder eine spezielle Sehhilfe für die Tätigkeiten am Bildschirm und in dessen unmittelbarem Umfeld erforderlich ist, ist die Akkommodationsbreite. Um in der Nähe scharf sehen zu können, muss das normalsichtige Auge seine Brechkraft erhöhen. Durch Kontraktion des Ziliarmuskels wird der Aufhängeapparat der Linse entspannt und dadurch ein aktiver Akkommodationsvorgang ausgelöst. Der durch maximale Akkommodation erzielbare Brechkraftzuwachs in Dioptrien (dpt) wird als Akkommodationsbreite bezeichnet. Der dem Auge am nächsten gelegene Punkt, der noch aus eigener Kraft scharf wahrgenommen werden kann, wird als Nahpunkt bezeichnet. Der Bereich zwischen Fernpunkt und Nahpunkt ist das Akkommodationsgebiet. Die Akkommodationsbreite nimmt mit fortschreitendem Alter in Folge zunehmenden Elastizitätsverlustes der Linse ab.

Die Akkommodationsbreite kann sehr einfach gemessen werden, indem man ein Objekt so nahe an die Augen heranführt, bis es unscharf wird. Der Kehrwert des Nahpunktabstandes in Metern entspricht bei einem normalsichtigen Auge der Akkommodationsbreite in Dioptrien. Liegt dieser Nahpunkt zum Beispiel 40 cm vor dem Auge, so beträgt die maximale Nahakkommodation 2,5 dpt (1/0,4 = 2,5).

Erschwerend für eine Beurteilung kommt allerdings hinzu, dass die Akkommodationsbreite sowohl altersabhängig als auch situationsbedingt variabel ist (allgemeiner Gesundheitszustand, Dauer einer Belastung, psychische Situation, ...). Deswegen ist auch bei der Beurteilung nicht von einer maximalen Akkommodationsbreite auszugehen, sondern von der komfortablen Akkommodationsbreite, die Belastung und Ermüdung berücksichtigt.

Eine auffällige Verringerung der Akkommodationsbreite setzt in der Regel nicht vor dem 40. Lebensjahr ein und nimmt mit individuellen Unterschieden zu. Von diesem Alter an können Altersnahbrillen erforderlich werden, die Stärke der Korrektur der Brillengläser muss dann wegen der weiter abnehmenden Akkommodationsbreite kontinuierlich bis circa zum 60. Lebensjahr verstärkt werden.