DGUV Information 201-020 - Sicherheitshinweise für grabenloses Bauen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.3 - 6.3 Sicherheitsmaßnahmen auf der Rohreinzugseite ("Pipe Site")

6.3.1
Zwischen den Maschinenführenden und den Versicherten an Arbeitsplätzen im Nahbereich des Gestänges und des einzuziehenden Rohres muss ständig Sprechverbindung gegeben sein.

6.3.2
Für den Einzug erforderliche Auflagekonstruktionen der Rohre sind so zu entwerfen und auszuführen, dass sie alle beim Einzug auftretenden Lasten aufnehmen können.

Hierbei sind auch die horizontalen Lasten zu berücksichtigen, da sie auf die Standsicherheit der Auflagekonstruktion und des darauf liegenden Rohres erheblichen Einfluss haben.

6.3.3
Der unbefugte Aufenthalt im Gefahrenbereich des durch den Einzugsvorgang gekrümmten und dadurch unter Spannung stehenden Rohres ist verboten.