DGUV Information 201-020 - Sicherheitshinweise für grabenloses Bauen

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Sicherheitshinweise für grabenloses Bauen
(DGUV Information 201-020)

Information

ccc_1718_as_6.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Februar 2021

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Gemeinsame Bestimmungen3
Allgemeines3.1
Vorübergehender Personaleinsatz im Rohr3.1.1
Leitung und Aufsicht3.1.2
Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung3.1.3
Alleinarbeit3.1.4
Arbeitsmedizinische Betreuung3.1.5
Erste Hilfe3.1.6
Lärm3.1.7
Persönliche Schutzausrüstungen3.1.8
Baugrunderkundungen und -beobachtungen3.1.9
Standsicherheit und Tragfähigkeit3.1.10
Arbeitsplätze und Verkehrswege3.1.11
Verkehrssicherung3.1.12
Einsatz von Maschinen und Einrichtungen3.2
Maschinenführende3.2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung3.2.2
Standsichere Aufstellung der Maschinen3.2.3
Lastentransport, Lastaufnahmemittel3.2.4
Lagern von Bohrelementen und Rohren3.2.5
Bagger als Hebezeuge3.2.6
Krane als Hebezeuge3.2.7
Personenbeförderung3.2.8
Sicherungsmaßnahmen im Bereich des drehenden Gestänges3.2.9
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Schächten3.2.10
Beleuchtung3.2.11
Lüftung3.2.12
Anforderungen an Schächte und Baugruben3.3
Verbau, Böschungssicherung3.3.1
Arbeitsraumbreiten3.3.2
Leitern3.3.3
Absturzsicherungen an Schächten3.3.4
Schutz vor herabfallenden Gegenständen3.3.5
Zusätzliche Bestimmungen für Horizontalrammung mit offenem Rohr4
Zusätzliche Bestimmungen für das Horizontal-Pressbohr-Verfahren und für Schildvortriebe (Microtunnelling)5
Zusätzliche Bestimmungen für Gesteuerte Horizontalbohrungen (HDD)6
Lösen von Gestängeverbindungen6.1
Schutz vor Schutz gegen Körperdurchströmung6.2
Sicherheitsmaßnahmen auf der Rohreinzugseite ("Pipe Site")6.3
Überwachung und Instandhaltung7
Überwachung7.1
Instandhaltung7.2
Aufbau, Abbau, Umrüsten von Maschinen8
LiteraturverzeichnisAnhang

Vorbemerkung

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an die Unternehmerin oder den Unternehmer und sollen ihr bzw. ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Die Unternehmerin oder der Unternehmer kann bei Beachtung der in den DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.

Der Begriff "Grabenloses Bauen" im Sinne dieser DGUV Information umfasst alle Arten von Vortriebsarbeiten mit unbemannten Verfahren. Sie werden eingesetzt, um Ver- und Entsorgungsanlagen unterirdisch zu verlegen.

Solche Anlagen sind z. B. Rohrleitungen zur Wasser-, Gas- und Fernwärmeversorgung, Abwasserkanäle, Kabel für Elektrizität und Telekommunikation, Pipelines für Erdöl oder Erdgas.

Diese DGUV Information beschreibt jedoch nur die sicherheitstechnischen Anforderungen, die beim Neubau solcher Anlagen zu beachten sind. Sie gilt nicht für die Sanierung bestehender Anlagen, auch wenn dafür Verfahren des grabenlosen Bauens eingesetzt werden (z. B. Pipe-Eating, Berstlining).