Abschnitt 3 - 3 Allgemeine Sicherheitsanforderungen
Bei der Planung und der Durchführung von Tätigkeiten an Aufzugsanlagen oder deren Komponenten sind insbesondere die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Baustellenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.