DGUV Information 209-053 - Tätigkeiten an Aufzugsanlagen

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Anhang 2 - Anzeige von Bau und Montagearbeiten

Absender: _______________________________________

Anzeige von Bau- und Montagearbeiten
nach § 3 DGUV Vorschrift 38 bzw. 39 "Bauarbeiten"
(erforderlich ab 10 Arbeitsschichten/Arbeitsumfang mehr als 80 h)
Mitgl.-Nr.: ccc_1717_10_170201.jpgDie Anzeige soll spätestens 14 Tage vor Beginn der Bauarbeiten der Berufsgenossenschaft vorliegen.
An den
Präventionsdienst
Freilassen für Bearbeitung durch Berufsgenossenschaft
Nr.: ..................................................................
zust. AP/SIM: ....................................................
Baustelle besichtigt: ..............................................
Ausführende Firma:
Art der Arbeiten:
(Beispiel: Brückenbau, Hochregallager, ...)
Auftraggeber/Bauherr:
  1. 1.

    Lage der Baustelle:

    Straße und Nr.:

    PLZ, Ort:

  1. 2.

    Beginn der Arbeiten:

    Voraussichtliche Dauer der Arbeiten:

  1. 3.

    Zahl der bei den Arbeiten durchschnittlich beschäftigten Personen einschließlich Leiharbeitnehmer und Beschäftigte aus Subunternehmen:

  1. 4.

    Name und Anschrift der Verantwortlichen für Bauleitung und Bauaufsicht

  1. 5.

    Hat die aufsichtführende Person an einer Ausbildungsmaßnahme über Arbeitssicherheit beim Unfallversicherungsträger teilgenommen?

    (§ 4 Abs. 2 DGUV Vorschrift 38 bzw. 39 "Bauarbeiten")

janeinBemerkungen
  1. 6.

    Sind der aufsichtführenden Person gemäß § 13 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" die Unternehmerpflichten schriftlich übertragen worden?

  1. 7.

    Wird der aufsichtführenden Person eine schriftliche Montageanweisung (§ 17 DGUV Vorschrift 38 bzw. 39 "Bauarbeiten") zur Verfügung gestellt?

  1. 8.

    Werden hochziehbare Personenaufnahmemittel (DGUV Regel 101-005) eingesetzt und ist der Einsatz des Unfallversicherungsträgers angezeigt?

  1. 9.

    Sonstiges: