DGUV Information 209-053 - Tätigkeiten an Aufzugsanlagen

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Aufzugsanlagen mit verringertem Schachtkopf

Bei Aufzugsanlagen mit verringertem Schachtkopf sind die mechanischen Sicherheitseinrichtungen, z. B. Klappstützen unter dem Gegengewicht, zu verwenden.

An Anlagen, bei denen die mechanische Sicherheitseinrichtung automatisch auslöst, ist deren Funktion vor Betreten des Fahrkorbdachs zu prüfen. Nach dem Verlassen des Fahrkorbdachs ist die mechanische Schutzvorrichtung zurückzusetzen.

Es ist immer die Bedienungsanleitung der Herstellfirma zu beachten.