Abschnitt 4.7 - 4.7 Einsatz von Spezialwerkzeugen
4.7.1 Laser-Einrichtungen zu Messzwecken
Laser-Einrichtungen müssen den Beschaffenheitsanforderungen der DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Laser-Einrichtungen; Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und Benutzer-Richtlinien" entsprechen.
Es sollen hierzu gemäß § 4 Abs. 6 DGUV Vorschrift 11 bzw. 12 "Laserstrahlung" nur Laser der Klassen 1, 2 oder 3a verwendet werden.
(siehe auch Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung TROS "Laserstrahlung")
Nur bei Lasern der Klasse 1 kann bei bestimmungsgemäßer Verwendung davon ausgegangen werden, dass die Laserstrahlung ungefährlich ist.