Abschnitt 5.2 - Kennzeichnung
5.2.1
Auf jedem Betonfertigteil müssen deutlich erkennbar und dauerhaft angegeben sein:
Hersteller und Herstellungstag, wobei Abkürzungen zulässig sind,
die Einbaulage, wenn Verwechslungsgefahr besteht,
die Transportlage, wenn eine bestimmte Lage eingehalten werden muß.
5.2.2
Betonfertigteile von gleichen äußeren Abmessungen, aber mit verschiedener Bewehrung, Betonfestigkeitsklasse oder Betondeckung, müssen unterschiedlich gekennzeichnet sein.