Abschnitt 5.5 - Verbindungselement/Verbindungsmittel zwischen Auffangsystem und Aufhängung
Die Mindestbruchkraft muss mindestens 15 kN betragen. Schäkel dürfen nur mit Werkzeug lösbar sein. Haken und Karabinerhaken müssen DIN EN 362 entsprechen. Verbindungsmittel müssen DIN EN 354 entsprechen.
Schäkel Form C, DIN 82101, erfüllen z.B. die vorgenannte Anforderung.
Als Verbindungselemente sind nur Karabiner mit arretierbarem Verschluss zulässig.