DGUV Information 201-018 - Handbetriebene Arbeitssitze

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Abschnitt 5.3 - Verbindungselement/Verbindungsmittel zwischen Tragseil und Aufhängung

Die Mindestbruchkraft muss mindestens dem 10fachen der vorgesehenen Belastung entsprechen. Schäkel dürfen nur mit Werkzeug lösbar sein. Haken und Karabinerhaken müssen DIN EN 362 entsprechen. Verbindungsmittel müssen DIN EN 354 entsprechen.

Schäkel Form C, DIN 82101 erfüllen z.B. die vorgenannte Anforderung.

Die vorgesehene Belastung setzt sich aus dem Eigengewicht und der Nutzlast zusammen.

Als Verbindungselemente sind nur Karabiner mit arretierbarem Verschluss zulässig.