DGUV Information 203-019 - Arbeiten an Fahrleitungsanlagen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.3 - 5.3 Besteigen von Masten

Beim Besteigen von Masten müssen die Versicherten PSAgA benutzen.

Material, Werkzeuge und Hilfsmittel sind mit geeigneten Vorrichtungen, wie Seilzügen, vom Boden aus zur Arbeitsstelle zu transportieren.

Versicherte dürfen beim Besteigen (Auf- und Absteigen) von Masten nur solche Teile mitführen, die ein sicheres Begehen nicht beeinträchtigen.

Werden von Versicherten Material, Werkzeuge oder Hilfsmittel auf Masten transportiert, ist darauf zu achten, dass deren Gewicht so gering wie möglich ist, die Gefahr des Hängenbleibens an Mastbauteilen oder des Ausschwingens vermieden wird und keine Gefahr durch einen möglichen Windangriff gegeben ist.

PSAgA kann mit nachfolgenden Methoden für sicheres Besteigen von Masten eingesetzt werden:

  • Y-Seil-Methode

  • Schlaufen-Methode mit mitlaufendem Auffanggerät am Mastfuß

5.3.1 Y-Seil-Methode

Bei der Y-Seilmethode werden zwei Verbindungsmittel mit der Auffangöse des Auffanggurtes verbunden. Dabei sind beide Verbindungsmittel mit je einem Verbindungselement und und mit Falldämpfer ausgestattet. Ergänzend zu beachten ist die DGUV Regel 112-198.

Beim Besteigen des Oberleitungsmastes sind die Verbindungsmittel abwechselnd zur Sicherung gegen Absturz einzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass zu jedem Zeitpunkt mindestens ein Strang des Y-Seils mit dem Oberleitungsmast verbunden ist.

ccc_2071_181001_06.jpg

Abb. 5.3.1 1
Beispiel eines zweistrangigen Verbindungsmittels (Y-Bauform) mit integriertem Falldämpfer

ccc_2071_181001_07.jpg

Abb. 5.3.1 2
Besteigung eines Mastes unter Anwendung der Y-Seil-Methode

ccc_2071_181001_08.jpg

Abb. 5.3.2 1
Besteigung eines Mastes unter Anwendung der Schlaufenmethode

5.3.2 Schlaufen-Methode mit mitlaufendem Auffanggerät am Mastfuß

Die Schlaufen-Methode ist eine Sicherungsmethode bei der unter Anwendung eines Sicherungsseils und mehrerer, durch Bandschlaufen gebildeter Anschlagpunkte ein gesichertes Besteigen von Masten für die erste aufsteigende und zuletzt absteigende Person möglich ist. Das Sicherungsseil durchläuft dabei am Mastfuß das dazugehörige Sicherungsgerät.

Nach Befestigung des Sicherungsseils an einem über dem Arbeitsplatz liegenden Anschlagpunkt kann das Seil als bewegliche Führung unter Benutzung eines dazugehörigen mitlaufenden Sicherungsgerätes von weiteren Personen verwendet werden.

Die erste aufsteigende Person verbindet das Sicherungsseil mit einer Auffangöse seines bzw. ihres Auffanggurtes. Im Verlauf des Besteigens installiert sie in regelmäßigen Abständen mit Bandschlaufen und Karabinerhaken Anschlagpunkte und hängt das Sicherungsseil in diese ein. Im Sturzfall blockiert das Sicherungsgerät (siehe Abb. 5.3.2 1, links) das nachlaufende Sicherungsseil. Ein Retten ist durch weiteres Nachlassen des Sicherungsseils unmittelbar möglich.

ccc_2071_181001_09.jpg

Abb. 5.4 1
Beispiel für die Haltefunktion