Abschnitt 6 - 6 Arbeiten an Querfeldern und Querverspannungen
Arbeiten an Querfeldern und Querverspannungen dürfen nur von Oberleitungsmontagefahrzeugen/Hubarbeitsbühnen durchgeführt werden. Arbeiten von schienenfahrbaren Montageleitern sind unter Beachtung von Abschnitt 8 zulässig.