DGUV Information 203-018 - Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagen auf Brandstellen

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

Diese Information findet Anwendung auf Arbeiten auf erkalteten Brandstellen mit Rauchgasniederschlägen zur Instandsetzung elektrischer Anlagen nach Brandeinwirkung (Instandsetzungsarbeiten). Die Instandsetzungsarbeiten beinhalten auch alle Tätigkeiten für die vorbereitenden, begleitenden und abschließenden Maßnahmen.

Hierunter fallen Arbeiten nach Bränden, die gemäß den Richtlinien zur Brandschadensanierung VdS 2357 in den Gefährdungsbereich GB 1 oder GB 2 einzuordnen sind.

  1. Der GB 1 zeichnet sich dadurch aus, dass zwar eine räumliche Ausdehnung des kontaminierten Bereiches vorliegt, aber nur geringe Mengen an kunststoffhaltigen Materialien am Brand beteiligt waren und insgesamt deutlich sichtbare Verschmutzung vorliegt.

    Eine Einstufung in GB 2 ist gegeben, wenn größere Mengen an chlor- oder bromorganischen Stoffen, insbesondere PVC (z. B. stark belegte Kabeltrassen) beteiligt waren und bei denen auf Grund des Brandbildes und des Brandablaufes eine sehr starke Verschmutzung auf der Brandstelle wahrscheinlich ist. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob die Arbeiten nicht einer Firma übertragen werden sollten, die für diese Tätigkeiten über besondere Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen (siehe auch § 17 GefStoffV).

    Der GB 3 fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Information.

    Leitfaden zur Gefährdungseinschätzung vor Ort siehe Anhang 2.