DGUV Information 209-052 - Elektrostatisches Beschichten

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Abschnitt 7.11 - 7.11 Reinigung der Handsprüheinrichtungen und Sprühsysteme

Das Spülen der Handsprüheinrichtungen sollte vorzugsweise mit speziellen Pistolenreinigungsvorrichtungen durchgeführt werden (Abb. 7-1).

7.11.2
Reinigungsarbeiten mit brennbaren Reinigungsmitteln (siehe Tabelle 4-1) dürfen ausschließlich mit leit- oder ableitfähigen und geerdeten Betriebs- und Hilfsmittel (z. B. Auffangbehälter, Trichter, Transportwagen) durchgeführt werden. Die Arbeiten müssen in elektrostatisch ableitfähiger Umgebung (insbesondere Bodenbelag) und bei wirksamer technischer Lüftung erfolgen.

7.11.3
Die verwendete persönliche Schutzausrüstung muss die erforderlichen Ableitfähigkeit (≤ 108 Ω) aufweisen.

7.11.4
Die Reinigung darf nur im spannungslosen Zustand der Geräte durchgeführt werden, z. B. durch Ausschalten des Steuergeräts/Energieerzeugers oder Trennen der Energieversorgungsleitung.

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Abb. 7-1 Reinigungsvorrichtung für Handsprüheinrichtungen

7.11.5
Vor Beginn der Reinigung muss sichergestellt sein, dass hochspannungsführende Teile auf eine Restenergie von < 0,24 mJ entladen sind.

ANMERKUNG

Spül- und Reinigungsprozesse können aufgrund der verwendeten Reinigungsmittel und Strömungsgeschwindigkeiten zu einer Aufladung > 0,24 mJ führen.

ccc_1704_170501_09.jpgHinweise:
Bei Sprühsystemen des Typs A-L nach DIN EN 50176 und Handsprüheinrichtungen nach DIN EN 50050-1 ist die Forderung nach Entladung auf unter 0,24 mJ bauartbedingt erfüllt. Dies gilt jedoch nur für vollständig zusammengebaute Geräte. Fehlende Teile können die Einhaltung der Entladeenergiegrenze gefährden.

Eine Überschreitung der Entladeenergiegrenze kann auch durch Verunreinigungen und kleine Beschädigungen des Sprühgeräts verursacht werden.

7.11.6
Handsprüheinrichtungen und Sprühsysteme für nicht entzündbare Beschichtungsstoffe dürfen nicht mit entzündbaren Reinigungsmitteln gespült werden.