DGUV Information 209-052 - Elektrostatisches Beschichten

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Abschnitt 7.9 - 7.9 Reinigung - Allgemeines

7.9.1
Soweit möglich sind nicht entzündbare Reinigungsmittel zu verwenden.

7.9.2
Für entzündbare Reinigungsmittel dürfen nur elektrisch leitfähige oder ableitfähige und geerdete Behälter verwendet werden.

7.9.3
Die technische Lüftung muss während der Reinigungsarbeiten wirksam sein.

ANMERKUNG

Hiervon darf abgewichen werden, wenn Explosions- und Gesundheitsgefahren durch die Eigenschaften des Reinigungsmittels ausgeschlossen sind.