DGUV Information 209-052 - Elektrostatisches Beschichten

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Abschnitt 7.8 - 7.8 Verwendung von isolierenden Abdeckungen und Folien

7.8.1
Isolierende Oberflächen und die Verwendung von isolierenden Abdeckungen und Folien (einschließlich Aufbringen von Schutzlacken) sind besonders beim elektrostatischen Beschichten mit der Gefahr elektrostatischer Auf- und anschließender Entladung verbunden und sollten daher grundsätzlich vermieden werden. Zu unterscheiden sind:

  • Gleitstielbüschelentladungen, die wirksame Zündquellen für alle Gemische darstellen und gleichzeitig Personen gefährden;

  • Büschelentladungen, die zündfähig für Lösemitteldampf-Luft-Gemische sind, Personen jedoch nicht gefährden und auch Pulver-Luft-Gemische nicht zünden können.

Kann auf die Verwendung von Abdeckungen und Folien nicht verzichtet werden, müssen Maßnahmen nach Abschnitt 7.8.2 und 7.8.3 getroffen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Maßnahmen zur Vermeidung von Büschelentladungen den Maßnahmen zur Vermeidung von Gleitstielbüschelentladungen teilweise widersprechen.

7.8.2
Gleitstielbüschelentladungen entstehen, wenn isolierende Oberflächen, Abdeckungen und Folien mit einer Dicke von < 8 mm, die auf einer Fläche von > 5 cm2 mit geerdetem leitfähigen Material (z. B. Werkstück, Kabinenwand) hinterlegt sind, durch einen stark ladungserzeugenden Prozess wie das elektrostatische Beschichten (stärker als manuelles Reiben) aufgeladen werden.

Gleitstielbüschelentladungen müssen durch eine der folgenden Maßnahmen verhindert werden:

  • Nachweis durch Messung vor Ort, dass die maximale, von den isolierenden Oberflächen, Abdeckungen und Folien übertragene Ladung - bei vorheriger Aufladung durch das elektrostatische Beschichtungssystem mit maximaler Hochspannung im Betrieb - bei Auftreten von explosionsfähiger Lösemitteldampf-Luft-Gemischen den Grenzwert von 60 nC bzw. bei Auftreten von explosionsfähiger Pulver-Luft-Gemischen den Grenzwert von 200 nC einhält;

  • Herstellernachweis oder Nachweis durch Messung vor Ort, dass die Durchschlagspannung der auf den Objekten vorhandenen isolierenden Oberflächen (z. B. Lackschicht, Kunststoffüberzug), Abdeckungen und Folien - gemessen entsprechend dem Kurzzeit-Test (schneller Anstieg) in IEC 60243-1 mit den zusätzlichen Anforderungen der IEC 60243-2 für DC-Tests - den Grenzwert von ≤ 4 kV einhält;

  • Auswahl eines geeigneten Materials für leit- oder ableitfähige Oberflächen, Abdeckungen und Folien, so dass nachstehende Grenzen nicht überschritten werden:

    • 1 GΩ, gemessen bei (50 ± 5) % relativer Luftfeuchte; oder

    • 100 GΩ, gemessen bei (30 ± 5) % relativer Luftfeuchte

    Die Oberflächen, Abdeckungen und Folien müssen mit einem Ableitwiderstand von maximal 1 GΩ in den Potentialausgleich einbezogen sein;

  • Aufbringen einer dauerhaften, leitfähigen Beschichtung auf den Oberflächen, Abdeckungen und Folien. Die Beschichtung muss mit einem Ableitwiderstand von maximal 1 GΩ in den Potentialausgleich einbezogen sein;

  • In Bereichen mit ausschließlich explosionsfähigen Staub-Luft-Gemischen Erhöhung der Dicke der isolierenden Oberflächen, Abdeckungen und Folien, die auf einer Fläche > 5 cm2 mit geerdetem leitfähigen Material (z. B. Werkstück, Kabinenwand) hinterlegt sind, auf ≥ 8 mm.

7.8.3
Büschelentladungen entstehen auf isolierenden Oberflächen und wenn isolierende Oberflächen, Abdeckungen und Folien mit einer Dicke von ≥ 2 mm, die auf einer Fläche von > 5 cm2 mit geerdeten leitfähigen Material (z. B. Werkstück, Kabinenwand) hinterlegt sind, durch manuelles Reiben aufgeladen werden.

Büschelentladungen entstehen auch, wenn isolierende Oberflächen, Abdeckungen und Folien mit einer Dicke von ≥ 8 mm, die auf einer Fläche von > 5 cm2 mit geerdeten leitfähigen Material (z. B. Werkstück, Kabinenwand) hinterlegt sind, durch stark ladungserzeugende Prozesse, wie das elektrostatische Beschichten, aufgeladen werden.

Gefährliche Büschelentladungen müssen verhindert werden. Dazu müssen nach der Aufladung durch das elektrostatische Beschichtungssystem bei maximaler Hochspannung im Betrieb Messungen durchgeführt werden, die bestätigen, dass die maximale, von den Oberflächen, Abdeckungen und Folien übertragene Ladung folgende Grenzwerte nicht überschreitet: 60 nC bei Auftreten von explosionsfähigen Lösemittel-Luft-Gemischen; 100 nC bei Auftreten von explosionsfähigen Pulver-Luft-Gemischen.