DGUV Information 209-052 - Elektrostatisches Beschichten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7.7 - 7.7 Innenbeschichten von Hohlkörpern

7.7.1
Das Innenbeschichten von Hohlkörpern mit Sprühsystemen oder Handsprüheinrichtungen darf nur unter besonderen Schutzmaßnahmen durchgeführt wird. Besondere Schutzmaßnahmen sind z. B.:

  • Spezielle Lüftungsmaßnahmen

  • Inertisierung

  • Verwendung von Explosionsunterdrückungssystemen

ANMERKUNG 1

Beim Innenbeschichten ohne besondere Schutzmaßnahmen besteht die Gefahr der Zündung eines hierbei gebildeten Gemisches.

ANMERKUNG 2

Zu den Hohlkörpern können z. B. Röhren, Feuerlöschbehälter gehören.

ANMERKUNG 3

Siehe DGUV Regel 113-004

ANMERKUNG 4

Die elektrostatische Innenbeschichtung kann zu einer gefährlichen Ladungsansammlung führen.