Abschnitt 7.5 - 7.5 Einsatz von Sprühsystemen und Handsprüheinrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen
7.5.1
Sprühsysteme und Handsprüheinrichtungen zur Verarbeitung von nicht entzündbaren Beschichtungsstoffen dürfen nicht in explosionsgefährdeten Bereichen betrieben werden.