Abschnitt 5.13 - 5.13 Unterwiesene Person
Eine unterwiesene Person wurde anhand der Betriebsanweisung durch eine für die Anlage verantwortliche Person über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und, falls erforderlich, angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und -maßnahmen belehrt.
ANMERKUNG
Unterwiesene Personen im Sinne dieser DGUV Information sind in der Regel die Bedienpersonen elektrostatischer Beschichtungsanlagen.