DGUV Information 203-017 - Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Gasleitungen

  • Infolge mechanischer Beschädigung oder durch Korrosion infolge einer Beschädigung der Außenumhüllung kann Gas austreten und mit der Umgebungsluft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden.

  • Mechanisch oder elektrisch erzeugte Funken, offene Flammen, heiße Oberflächen, elektrostatische Entladungen oder andere Zündquellen können das Gas-Luft-Gemisch entzünden.