DGUV Information 203-017 - Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen

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Anhang 3 - Empfehlungen für Bauherren und Auftraggeber

Unfälle und Schäden während der Durchführung von Baumaßnahmen zu vermeiden liegt im gemeinsamen Interesse von Auftragnehmern, Betreibern und Bauherren. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die nachfolgenden Hinweise beachtet werden:

  • Bei Neu- und Wiederverlegung von Leitungen sollten Trassenwarnbänder verlegt werden.

  • Trassenwarnbänder sind in ausreichend großem Abstand über und neben der Leitung einzubauen.

  • Nichtmetallische Leitungen sollten nach Möglichkeit mit Ortungseinrichtungen versehen werden (siehe Anhang 4).

  • Detektierbare Trassenwarnbänder mit hoher Reißfestigkeit bei gleichzeitig relativ geringer Bruchdehnung gemäß DIN 54841-3 sind zu bevorzugen.

  • Bei Unterschreiten der Regelverlegetiefe nach E DIN 1998 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen festzulegen.

  • Das Herstellen von Suchschlitzen von Hand (Handaushub) ist explizit im Leistungsverzeichnis zu beschreiben. Diese Arbeiten können als eigene Position aufgenommen werden oder in anderen Leistungspositionen, die Erdarbeiten beschreiben, enthalten sein.

  • Die dem Auftragnehmer von den Leitungsbetreibern zur Verfügung zu stellenden Leitungspläne müssen aktuell und vollständig sein.