Abschnitt 6.3 - 6.3 Unvermutetes Antreffen von Leitungen
Bei unvermutetem Antreffen von Leitungen sind die Arbeiten sofort einzustellen. Die Stelle ist zu sichern und zu kennzeichnen (Gefahrenbereich absperren, Zugang verhindern).
Die infrage kommenden Leitungsbetreiber und der Auftraggeber sind zu verständigen und mit ihnen das weitere Vorgehen abzustimmen.