DGUV Information 203-017 - Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Suchen und Markieren von Leitungen

Der Verlauf und möglichst auch die Tiefenlage aller Leitungen im Baubereich sind deutlich zu kennzeichnen, z. B. Oberflächenmarkierung mit Sprühfarbe, Einmessen und Setzen von Pflöcken. Dabei ist zu beachten, dass bei fehlender Kenntnis der genauen Lage der Leitungen keine Gegenstände in den Boden getrieben werden dürfen.

Damit erdverlegte Leitungen leichter zu finden sind, können folgende Einrichtungen hilfreich sein:

  • Markierungspfähle oder -steine,

  • Hinweisschilder für Gas- und Wasserleitungen,

  • Markierungen an Hauswänden, z. B. runde gelbe Punkte, Ø 40 mm, mit Aufschrift "G" für Gas-Hausanschlussleitungen,

  • Abdeckungen von Revisions- und Kabelkontrollschächten,

  • Straßenkappen für Unterflurhydranten, Ventile und Absperrarmaturen

  • Schaltschränke (EVU, Telekom),

  • Beleuchtungsmasten (Straßenlaternen),

  • Zustand der Straßenoberfläche (Ansatznähte von nachträglich verlegten Leitungen in einer Schwarzdecke, streifenweise Veränderungen im Straßenpflaster, linienförmige Setzungen),

  • Schutz- oder Warnelemente, etwa 20 bis 40 cm über der Leitung, in Form von:

    • Trassenwarnbändern,

    • Abdeckungen mit Ziegel- oder Betonformsteinen,

    • Schutzrohren, z. B. aus Stahl oder Kunststoff,

  • Auffinden eines "Sandbettes".

Die genaue Position einer Leitung kann ermittelt werden:

  • mithilfe von Leitungsortungsgeräten für metallische und nichtmetallische Leitungen (Beispiele und Verfahren siehe Anhang 4),

  • durch von Hand anzulegende Suchschlitze (Suchgräben).

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Abb. 3
Regelverlegetiefe von Kabeln und Leitungen in öffentlichen Flächen (in Anlehnung an E DIN 1998)