DGUV Information 203-017 - Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen

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Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen
(DGUV Information 203-017)

Information

(bisher BGI 759)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe: Februar 2019

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Schadensursachen3
Gefährdungen4
Elektroleitungen4.1
Gasleitungen4.2
Wasserleitungen4.3
Abwasserleitungen (Schmutz-, Oberflächen- und Mischwasserleitungen)4.4
Fernwärmeleitungen4.5
Telekommunikationsleitungen4.6
Sonstige Leitungen (Produktleitungen), z. B. für Chemikalien, Kraftstoffe, Öle, technische Gase4.7
Vorbereitung der Bauarbeiten5
Einholen von Informationen5.1
Suchen und Markieren von Leitungen5.2
Festlegen von Sicherungs- und Schutzmaßnahmen5.3
Durchführung der Bauarbeiten6
Freilegen von Leitungen6.1
Sichern von Leitungen6.2
Unvermutetes Antreffen von Leitungen6.3
Grabenlose Bauverfahren6.4
Verhalten im Schadensfall7
Allgemeine Hinweise7.1
Zusätzliche Hinweise bei Schäden an Elektroleitungen7.2
Zusätzliche Hinweise bei Schäden an Gasleitungen7.3
Zusätzliche Hinweise für andere erdverlegte Leitungen7.4
Wiederverlegen von Leitungen8
Vorschriften, Regeln und NormenAnhang 1
1. Gesetze, Verordnungen
2. Unfallverhütungsvorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
3. Normen/VDE-Bestimmungen
4. Andere Informationsquellen
ChecklisteAnhang 2
Empfehlungen für Bauherren und AuftraggeberAnhang 3
Ortung von LeitungenAnhang 4
Erdaushub im Bereich von erdverlegten Versorgungsleitungen mithilfe von SaugbaggernAnhang 5
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Vorbemerkung

Erdverlegte Ver- und Entsorgungsleitungen (Kabel, Rohre, Kanäle etc.) sind sowohl in öffentlichen als auch in privaten Grundstücken verlegt. Die Verlegetiefe dieser Leitungen ist sehr unterschiedlich. Die Soll-Tiefe stimmt häufig nicht mit der Ist-Tiefe überein, weshalb die Leitungen manchmal nur wenige Zentimeter unter der Geländeoberfläche liegen. Oft ist ihre Lage nur ungefähr aufgezeichnet, manchmal auch unbekannt.

Bei Bauarbeiten im Erdreich stellen diese Leitungen nicht nur Hindernisse und Erschwernisse dar, sondern können, vor allem bei unvermutetem Antreffen oder unsachgemäßem Vorgehen, sogar zur Gefahr für die Beschäftigten und die nähere Umgebung werden.

Es liegt daher im gemeinsamen Interesse von Bauherren, Betreibern und Auftragnehmern, vor und während der Durchführung von Erdarbeiten größte Sorgfalt walten zu lassen, um Schäden und Unfälle zu vermeiden.

Tabelle 1
Netzlängen von erdverlegten Ver- und Entsorgungsleitungen in Deutschland (Übersicht)

LeitungsartNetzlänge in km
Elektroca. 1 000 000
Gas290 000
Wasser500 000
Kommunikationskabel2 550 000
Abwasser1 260 000
Fernleitungen, andere Produktleitungenca. 35 000
Gesamte Leitungslängeca. 5 650 000

Durch mangelhafte Vorbereitung und unsachgemäße Durchführung von Erdarbeiten kommt es häufig zu Beschädigungen von Leitungen und dadurch auch zu Gefährdungen von Personen.

Die meisten Unfälle mit Personenschäden ereignen sich bei Arbeiten an oder in der Nähe von Elektro- und Gasleitungen.

Jedes Jahr werden den Sachversicherungen ca. 100 000 Schadensfälle gemeldet, für die Entschädigungen in Höhe von rund 500 Mio. Euro geleistet werden müssen. Fachleute gehen allerdings von wesentlich mehr Schadensfällen und damit noch höheren Kosten aus.

Über die häufig mit Sachschäden einhergehenden Personenschäden gibt es keine verlässlichen Angaben, da sie, sofern es sich um Arbeitsunfälle handelt, von den Unfallversicherungsträgern statistisch nicht gesondert erfasst werden.

Etwa 80 % der Schäden an Leitungen sind auf Arbeiten mit Baumaschinen zurückzuführen, z. B. Bagger-, Bohr-, Ramm-, Schürf- und Vortriebsarbeiten.

Jede Beschädigung, auch scheinbar geringfügige wie z. B. eine angekratzte Isolierung, hat der Verursacher dem Betreiber sofort zu melden, weil gerade die nicht behobenen kleinen Beschädigungen erhebliche Folgeschäden nach sich ziehen können.

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