Abschnitt 5 - 5 Umgang mit Arbeits- und Hilfsmitteln
Die temporäre Lagerung von Arbeits- und Hilfsmitteln, z. B. Werkzeug und Schutzausrüstungen, außerhalb des Arbeitsbereichs in nicht freigeschalteten elektrischen Anlagenteilen ist aus Gründen der Arbeitsplatzverwechslung zu vermeiden.
Ausgebaute Erdungseinrichtungen sind nach Beendigung der Arbeiten aus dem Arbeitsbereich sowie dem Nahbereich der elektrischen Anlage zu entfernen.
Eine Lagerung der ortsveränderlichen Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen (EuK) in unmittelbarer Nähe der elektrischen Anlage (z. B. in nicht frei geschalteten Anlagenteilen) sollte grundsätzlich vermieden werden.
EuK sollten an einem geeigneten Aufbewahrungsort, z. B. auf dem Erdungswagen, auf der Fahrstraße oder im Gebäude, aufbewahrt werden.