DGUV Information 208-021 - Erstellung von Betriebsanweisungen für Geräte und Anlagen zur Regalbedienung

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Erstellung von Betriebsanweisungen für Geräte und Anlagen zur Regalbedienung
(bisher: BGI 756)

Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution

Stand der Vorschrift: Juni 2011

Vorbemerkung

Zur Verhütung von Unfallgefahren müssen beim Betrieb von Regalbediengeräten bestimmte Regeln beachtet werden. Grundlegende Anforderungen zur Beschaffenheit sind in dem Normblatt DIN EN 528 "Regalbediengeräte; Sicherheit" enthalten. In Abschnitt 10 dieser Norm sind Angaben zu der vom Hersteller zu liefernden Betriebsanleitung aufgeführt.

Diese BG-Information wurde von der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss "Förder- und Lagertechnik" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet. Sie enthält Hinweise, welche Anweisungen der Unternehmer unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers für das Betreiben von Regalbediengeräten aufstellen sollte. Im Einzelfall können bei Anlagen zur Regalbedienung in Abhängigkeit von der Bauart, z.B. Langgutgeräte, Ausführung der Ladehilfsmittel, Art des Ladegutes, weitergehende Festlegungen erforderlich sein.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Betrieb von Geräten und Anlagen zur Regalbedienung1
Instandhaltung und Störungsbeseitigung2