Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen/Erläuterungen
Im Sinne dieser DGUV Information werden folgende Begriffe bestimmt:
- 1.
SF6: Chemische Formel und Kurzwort für Schwefelhexafluorid, ein anorganisches Gas mit hervorragenden elektrisch isolierenden Eigenschaften
- 2.
SF6-Anlagen: SF6-gasisolierte metallgekapselte elektrische Anlagen
- 3.
SF6-Betriebsmittel: z. B. Schaltgeräte, Messwandler, gasisolierte Leitungen (GIL), Hochspannungsdurchführungen, Kondensatoren und Transformatoren
- 4.
SF6-Gasraum: Ein mit SF6 gefüllter Teil (gasgefüllter Schottraum) einer SF6- Anlage oder eines -Betriebsmittels
- 5.
Anlagenraum: Raum eines Gebäudes, in dem eine SF6-Anlage oder ein SF6-Betriebsmittel aufgestellt ist
- 6.
Tätigkeiten an SF6-Gasräumen: z. B. Absaugen oder Füllen von SF6-Gasräumen, das Öffnen von SF6-Gasräumen sowie Tätigkeiten an oder in geöffneten SF6-Gasräumen
- 7.
Tätigkeiten in Anlagenräumen: Alle Arbeiten in Anlagenräumen ohne Tätigkeiten mit SF6 oder dessen Zersetzungsprodukten
Solche Arbeiten sind z. B. das Bedienen von SF6-Anlagen, die Instandhaltung von Leuchten, Reinigungsarbeiten, Anstricharbeiten.
- 8.
SF6-Gaswartungsgeräte: In geschlossenem System arbeitende, ortsbewegliche Geräte zum Evakuieren von Luft sowie zum Absaugen und Füllen von SF6-Gasräumen und zum Reinigen, Zwischenlagern und Wiederaufbereiten von SF6
SF6-Gaswartungsgeräte werden z. B. in den unterschiedlichen technischen Ausprägungen als SF6-Servicegeräte, SF6-Gas-Instandhaltungsgeräte oder SF6-Gasrückgewinnungsgeräte bezeichnet.
- 9.
Zersetzungsprodukte: In SF6-Anlagen bei Zerfall des SF6 infolge Energieeintrags entstehende Zerfalls- und Reaktionsprodukte
- 10.
SF6-Druckgasbehälter: Ortsbewegliche Mehrwegbehälter für SF6(SF6-Druckgasflaschen oder -Container)