DGUV Information 213-013 - SF6-Anlagen und -Betriebsmittel

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Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen/Erläuterungen

Im Sinne dieser DGUV Information werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. 1.

    SF6: Chemische Formel und Kurzwort für Schwefelhexafluorid, ein anorganisches Gas mit hervorragenden elektrisch isolierenden Eigenschaften

  2. 2.

    SF6-Anlagen: SF6-gasisolierte metallgekapselte elektrische Anlagen

  3. 3.

    SF6-Betriebsmittel: z. B. Schaltgeräte, Messwandler, gasisolierte Leitungen (GIL), Hochspannungsdurchführungen, Kondensatoren und Transformatoren

  4. 4.

    SF6-Gasraum: Ein mit SF6 gefüllter Teil (gasgefüllter Schottraum) einer SF6- Anlage oder eines -Betriebsmittels

  5. 5.

    Anlagenraum: Raum eines Gebäudes, in dem eine SF6-Anlage oder ein SF6-Betriebsmittel aufgestellt ist

  6. 6.

    Tätigkeiten an SF6-Gasräumen: z. B. Absaugen oder Füllen von SF6-Gasräumen, das Öffnen von SF6-Gasräumen sowie Tätigkeiten an oder in geöffneten SF6-Gasräumen

  7. 7.

    Tätigkeiten in Anlagenräumen: Alle Arbeiten in Anlagenräumen ohne Tätigkeiten mit SF6 oder dessen Zersetzungsprodukten

    Solche Arbeiten sind z. B. das Bedienen von SF6-Anlagen, die Instandhaltung von Leuchten, Reinigungsarbeiten, Anstricharbeiten.

  8. 8.

    SF6-Gaswartungsgeräte: In geschlossenem System arbeitende, ortsbewegliche Geräte zum Evakuieren von Luft sowie zum Absaugen und Füllen von SF6-Gasräumen und zum Reinigen, Zwischenlagern und Wiederaufbereiten von SF6

    SF6-Gaswartungsgeräte werden z. B. in den unterschiedlichen technischen Ausprägungen als SF6-Servicegeräte, SF6-Gas-Instandhaltungsgeräte oder SF6-Gasrückgewinnungsgeräte bezeichnet.

  9. 9.

    Zersetzungsprodukte: In SF6-Anlagen bei Zerfall des SF6 infolge Energieeintrags entstehende Zerfalls- und Reaktionsprodukte

  10. 10.

    SF6-Druckgasbehälter: Ortsbewegliche Mehrwegbehälter für SF6(SF6-Druckgasflaschen oder -Container)