DGUV Information 209-049 - Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden beim Wolfram-Inertgasschweißen (WIG)

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Lüftungstechnische Maßnahmen nach TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten" Abschnitt 4.3

Insbesondere ist hier zu beachten:

  1. (1)

    Lüftungstechnische Maßnahmen sind geeignet, wenn sie die Gefährdung der Beschäftigten durch Gefahrstoffe auf ein Minimum verringern. Dies hat vorrangig durch Absaugung der Gefahrstoffe im Entstehungsbereich zu erfolgen.

  2. (2)

    Je näher an der Entstehungsstelle abgesaugt wird, desto effektiver ist die Erfassung der Gefahrstoffe. Hierbei ist zu beachten, dass die geforderte Schweißnahtgüte erreicht wird.

Unabhängig von der Auswahl der Verfahren hat der Arbeitgeber nach der Gefahrstoffverordnung unter Berücksichtigung von Verfahren, Werkstoffen und Einsatzbedingungen geeignete lüftungstechnische Maßnahmen zu ergreifen.

In Abhängigkeit von Verfahren und Werkstoffen werden in der folgenden Tabelle lüftungstechnische Maßnahmen aufgeführt, die im Regelfall den Forderungen der Gefahrstoffverordnung und der Strahlenschutzverordnung genügen.

Tabelle 2-1: Lüftung in Räumen bei Verfahren mit/ohne Zusatzwerkstoff

VerfahrenZusatz- oder GrundwerkstoffSchweißen an beschichtetem Stahl
Unlegierter und niedriglegierter Stahl, Aluminium-WerkstoffeHochlegierter Stahl, NE-Werkstoffe (außer Aluminium-Werkstoffe)
WIG-Schweißen mit thoriumoxidfreien WolframelektrodenTA/TT
WIG-Schweißen mit thoriumoxidhaltigen WolframelektrodenAAA

T = Technische (maschinelle) Raumlüftung

A = Absaugung im Entstehungsbereich der Schadstoffe