DGUV Information 209-049 - Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden beim Wolfram-Inertgasschweißen (WIG)

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2.1 - 2 Rechtliche Grundlagen
2.1 TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"

Abschnitt 4.2 der TRGS 528 "Substitution: Auswahl von gefahrstoffarmen Verfahren und Zusatzwerkstoffen" lautet:

"4.2 (1) Der Arbeitgeber hat unter Beachtung des Standes der Technik Schweiß-, Schneid- und verwandte Verfahren anzuwenden und Zusatzwerkstoffe einzusetzen, bei denen die Freisetzung von Gefahrstoffen möglichst gering ist. Stehen einem entsprechenden Verfahren produktspezifische Anforderungen entgegen, können andere Verfahren angewendet werden. "

Abschnitt 4.6 der TRGS 528 "Organisatorische Maßnahmen" lautet:

"(8) Die Arbeitspositionen der Beschäftigten sind möglichst so zu wählen, dass durch Ausnutzung der Thermik die Gefahrstoffeinwirkung minimiert wird, z. B. durch entsprechende Positionierung der Werkstoffe durch dreh- und schwenkbare Arbeitstische.

(9) Ist eine ungünstige Arbeitsposition nicht vermeidbar, sollte besonders auf die gesichtsnahe Platzierung des Schutzschildes geachtet werden. In einigen Fällen können die Werkstücke mit Hilfe von Dreh- und Kippvorrichtungen in günstigere Positionen gebracht werden."

Das WIG-Schweißen mit thoriumoxidfreien Elektroden entspricht dem Verfahren nach Abschnitt 4.2 (1) der vorstehend genannten TRGS 528. Thoriumoxidhaltige Wolframelektroden dürfen entsprechend Abschnitt 4.2 (1) der TRGS 528 nur noch aus produktspezifischen Anforderungen (zwingenden technischen Gründen) verwendet werden. Hierbei sind die Vorgaben der Strahlenschutzverordnung zu beachten.