Abschnitt 5 - 5 Schutzmaßnahmen
Entsprechend den Abschnitten 2 und 3 ergeben sich in Ausfüllung der Gefahrstoffverordnung, der DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln" Teil 2, Kap. 2.26 "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" und der TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten" folgende Schutzmaßnahmen: