DGUV Information 209-047 - Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.3 - 4.3 Lüftungstechnische Maßnahmen

Nach der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 528 müssen Arbeitsplätze unter Berücksichtigung von Verfahren, Werkstoffen und Einsatzbedingungen so eingerichtet sein, dass die Atemluft der Beschäftigten von gesundheitsgefährdenden Stoffen freigehalten wird.

Diese Forderung wird primär erfüllt durch die Verwendung einer

  • Absaugung im Entstehungsbereich

und durch weitere technische Maßnahmen wie:

  • technische Raumlüftung

  • eine Kombination aus vorgenannten Maßnahmen.

(Beispiele siehe Abb. 4-2 und 4-3)

ccc_1684_02_170201.jpg

Abb. 4-2 Brennschneiden in der Atmosphäre mit Erfassung der Gase an der Entstehungsstelle und mit Untertischabsaugung der Schweißrauche

ccc_1684_03_170201.jpg

Abb. 4-3 Gasschweißen mit Absaugung

Lüftungseinrichtungen sind so anzuordnen, dass die Beschäftigten im Zuluftstrom arbeiten; Erfassungseinrichtungen sind so zu gestalten und zu positionieren, dass die nitrosen Gase möglichst im Entstehungsbereich abgesaugt werden.

Falls mobile Schweißrauchabsauggeräte, die mit Umluft betrieben werden, zum Einsatz kommen sollen, müssen diese mit Kombifiltern (neben Partikelfiltern auch Aktivkohlefilter) ausgerüstet sein.

Darüber hinaus kann in manchen Fällen auch die freie (natürliche) Lüftung 2 (mit Förderung der Luft durch Druckunterschiede infolge von Wind oder Temperaturdifferenzen zwischen außen und innen) Anwendung finden. Beispiele dafür sind: Fensterlüftung, Schachtlüftung, Dachaufsatzlüftung und Lüftung durch sonstige Lüftungsöffnungen, gegebenenfalls unterstützt durch Ventilatoren.

Weitere Informationen sind in der
DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen" enthalten.

Auch die Kombination einer Absaugung im Entstehungsbereich mit einer Wasserschutzeinrichtung nach Abschnitt 4.2 erfüllt die oben genannte Forderung (siehe Abb. 4-1).

Freie Lüftung ist nur bei sehr geringen Expositionen geeignet. Aufgrund ihrer starken Abhängigkeit von Gebäude und Witterung ist sie nicht immer als Maßnahme geeignet.