DGUV Information 209-047 - Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Verdacht auf überhöhte Einwirkung durch nitrose Gase

Besteht auch ohne eindeutig erkennbare Symptome der Verdacht, dass Beschäftigte nitrosen Gasen in gesundheitsgefährdendem Ausmaß ausgesetzt waren, ist die Tätigkeit sofort einzustellen und die betroffene Person in einen Bereich ohne atemwegsbelastende Stoffe zu bringen.

Die betroffene Person ist unverzüglich dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin, einem Facharzt oder einer Fachärztin für innere Medizin oder für Lungen- und Bronchialheilkunde vorzustellen oder in ein Krankenhaus zu transportieren.

Der Hinweis auf eine mögliche Vergiftung durch nitrose Gase bei schweißtechnischen Arbeiten ist für die ärztliche Behandlung zwingend erforderlich. Daher muss bei der Vorstellung der betroffenen Person auf diese Möglichkeit und die Gefahr eines verzögert eintretenden toxischen Lungenödems hingewiesen werden.

Diese Druckschrift sollte den behandelnden Ärztinnen oder Ärzten mitgegeben werden.