Anhang 6.2 - Betriebsanweisung Spritzstand
Firma: Abteilung | Muster-Betriebsanweisung für Spritzstand | Nummer: Ausgabe/Stand | ||||
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1. Anwendungsbereich | ||||||
Arbeitsbereich/-platz: | Lackierraum | |||||
Arbeitsmittel: | Beschichtungsanlage (Spritzstand) und deren Zusatzeinrichtungen | |||||
Tätigkeit: | Bedienen, Einrichten, Wartung, Instandhaltung und Prüfung | |||||
Unterweisung: | Die Bedienpersonen müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit über die mit dem Betrieb des Spritzstandes und ggf. der Spritzpistolen verbundenen Gefahren und die Maßnahmen zu ihrer Abwendung unterwiesen sein. Sie müssen mit der Durchführung der ihnen übertragenen Arbeiten vertraut sein. Die Betriebsanweisung ist zu beachten. | |||||
2. Gefahren für Mensch und Umwelt | ||||||
Mögliche Gefahren: | ||||||
• | Brand- und Explosionsgefahr | |||||
• | Gesundheitsgefahren durch | |||||
- | Einatmen von Lösemitteldämpfen und Lack-Aerosolen (Bronchien, Lunge, Blut, innere Organe) | |||||
- | Hautkontakt (Hautentfettung, -erkrankung, -allergie) | |||||
- | Hornhautverletzung durch Spritzer ins Auge | |||||
• | Gefahr durch Rutschen oder Stolpern wegen verschmutzten Fußbodens oder verbogener Gitterroste | |||||
• | Gefahr durch Quetsch- und Scherstellen im Arbeitsbereich und innerhalb des Spritzstandes | |||||
• | Gefahr durch Schnitt- und Stichverletzungen auf Grund scharfkantiger und spitzer Bauteile oder Werkstücke | |||||
• | Gefahr durch herausspritzende Flüssigkeiten unter hohem Druck (z. B. bei Schlauchbruch, insbesondere beim Airless-Verfahren) | |||||
• | Wassergefährdung durch z. B. Verschütten von Lacken und Lösemitteln | |||||
3. Technische Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | ||||||
• | Zu- und Abluftanlage mit Überwachung der Zustände | |||||
• | automatische Verriegelung der Zu- und Abluftanlage mit dem Betrieb der Spritzpistole | |||||
• | automatische Brandmelde- und -löschanlage | |||||
• | Nur unterwiesene und besonders beauftragte Personen dürfen Spritzpistolen und den Spritzstand bedienen und den Lackierraum für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten betreten. | |||||
• | Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten in engen Räumen dürfen nur mit Sondererlaubnis durchgeführt werden (z. B. Filterwechsel, Wartung an Lüftungsschächten). | |||||
• | Rauchen, offenes Licht und der Umgang mit Feuer sind verboten. | |||||
• | nur bei wirksamer Absaugung arbeiten | |||||
• | Während des Betriebes ist das Betreten der des Spritzstandes oder der Aufenthalt von weiteren Personen im Spritzstand verboten (Sonderfälle sind im Einzelfall schriftlich festzulegen!). | |||||
• | bei Reinigungs- bzw. Wartungsarbeiten die technische Lüftung des Spritzstandes einschalten | |||||
• | ausschließlich metallische Behälter für Reinigungsflüssigkeiten verwenden | |||||
• | soweit zu Reinigung erforderlich, Lösemittel mit einem hohen Flammpunkt, möglichst oberhalb der Umgebungstemperatur, verwenden | |||||
• | Lack- und Verdünnervorrat nur für max. eine Arbeitsschicht im Lackierraum bereithalten | |||||
• | Die Gefahrstoffbetriebsanweisungen sind zu beachten. | |||||
Persönliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | ||||||
• | vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende Hautschutz- und Hautpflegemittel benutzen | |||||
• | zur Hautreinigung nur die vorgesehenen Hautreiniger benutzen, niemals Verdünnung verwenden | |||||
• | nur bereitgestellte geeignete Schutzkleidung benutzen; keine stark verschmutzte oder durchtränkte Kleidung benutzen | |||||
• | für die jeweilige Tätigkeit bereitgestellte Schutzbrille, persönlichen Atemschutz (z. B. Lackiererschutzmaske, Atemschutzmaske mit Kombi-Filter A2-P2), antistatische Handschuhe, antistatische Schuhe benutzen | |||||
• | Verkehrs- und Fluchtwege immer frei halten | |||||
• | Aufbewahrung und Verzehr von Nahrungs- und Genussmitteln in Lackierräumen sind verboten. | |||||
• | auf Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz achten | |||||
4. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall | Notruf: 112 | |||||
• | Störungsbeseitigungen und Reparaturen am Spritzstand durch die Bedienungsperson, die nicht zu ihrem Arbeitsumfang gehören, sind nicht zulässig. | |||||
• | Können während des Betriebs auftretende Störungen durch die Bedienperson nicht beseitigt werden, ist die/der Vorgesetzte bzw. die Fachabteilung für Instandhaltung zu verständigen. | |||||
5. Verhalten bei Unfällen - Erste Hilfe | Notruf: 112 | |||||
• | Lackieranlage abschalten, z. B. über Not-Aus-Taster | |||||
• | Verletzte Person aus dem Gefahrenbereich bringen | |||||
• | Erste Hilfe leisten | |||||
• | Ersthelfer und Ersthelferinnen siehe Telefonliste | |||||
• | Unfall unverzüglich Vorgesetzten oder deren Vertretung melden | |||||
6. Instandsetzung, Entsorgung | ||||||
• | Regelmäßige Überprüfung der Erdung des Spritzstandes und der Aufhängepunkte der zu beschichtenden Werkstücke | |||||
• | Angaben der Herstellfima für die Reinigung beachten (z. B. Abstände für den Filterwechsel oder Reinigung der Abluftleitungen) | |||||
• | Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten stets nach Angaben der Herstellfirma oder besonderem Arbeitsplan durchführen | |||||
• | Maschinenausrüstungen, Werkzeuge, Hilfs- und Arbeitsmittel (z. B. Putzlappen) an dem dafür vorgesehenen Platz aufbewahren | |||||
• | Lack- und Lösemittelreste, damit getränkte Putzlappen sowie leere Gebinde in dem dafür vorgesehenen Behälter sammeln (Sonderabfall) | |||||
7. Folgen der Nichtbeachtung | ||||||
Gesundheitliche Folgen: Verletzungen, Erkrankungen Sachschäden durch z. B. Brände, Explosionen | ||||||
Zusätzlich beachte | ||||||
Betriebsanleitung, Gefahrstoffbetriebsanweisung, Betriebsanweisung für PSA, Betriebsanweisung Lacktrockenschränke, EX-Schutz-Dokument, Reinigungsplan, Arbeiten in engen Räumen | ||||||
Datum | Unterschrift |