DGUV Information 209-046 - Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb

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Anhang 6.2 - Betriebsanweisung Spritzstand

Firma:
Abteilung
Muster-Betriebsanweisung
für Spritzstand
Nummer:
Ausgabe/Stand
1. Anwendungsbereich
Arbeitsbereich/-platz:Lackierraumccc_1681_111_01.08.2016.jpg
Arbeitsmittel:Beschichtungsanlage (Spritzstand) und deren Zusatzeinrichtungen
Tätigkeit:Bedienen, Einrichten, Wartung, Instandhaltung und Prüfung
Unterweisung:Die Bedienpersonen müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit über die mit dem Betrieb des Spritzstandes und ggf. der Spritzpistolen verbundenen Gefahren und die Maßnahmen zu ihrer Abwendung unterwiesen sein. Sie müssen mit der Durchführung der ihnen übertragenen Arbeiten vertraut sein. Die Betriebsanweisung ist zu beachten.
2. Gefahren für Mensch und Umwelt
Mögliche Gefahren:
Brand- und Explosionsgefahr
Gesundheitsgefahren durch
-Einatmen von Lösemitteldämpfen und Lack-Aerosolen (Bronchien, Lunge, Blut, innere Organe)
-Hautkontakt (Hautentfettung, -erkrankung, -allergie)
-Hornhautverletzung durch Spritzer ins Auge
Gefahr durch Rutschen oder Stolpern wegen verschmutzten Fußbodens oder verbogener Gitterroste
Gefahr durch Quetsch- und Scherstellen im Arbeitsbereich und innerhalb des Spritzstandes
Gefahr durch Schnitt- und Stichverletzungen auf Grund scharfkantiger und spitzer Bauteile oder Werkstücke
Gefahr durch herausspritzende Flüssigkeiten unter hohem Druck (z. B. bei Schlauchbruch, insbesondere beim Airless-Verfahren)
Wassergefährdung durch z. B. Verschütten von Lacken und Lösemitteln
3. Technische Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Zu- und Abluftanlage mit Überwachung der Zustände
automatische Verriegelung der Zu- und Abluftanlage mit dem Betrieb der Spritzpistole
automatische Brandmelde- und -löschanlage
Nur unterwiesene und besonders beauftragte Personen dürfen Spritzpistolen und den Spritzstand bedienen und den Lackierraum für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten betreten.
Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten in engen Räumen dürfen nur mit Sondererlaubnis durchgeführt werden (z. B. Filterwechsel, Wartung an Lüftungsschächten).
Rauchen, offenes Licht und der Umgang mit Feuer sind verboten.
nur bei wirksamer Absaugung arbeiten
Während des Betriebes ist das Betreten der des Spritzstandes oder der Aufenthalt von weiteren Personen im Spritzstand verboten (Sonderfälle sind im Einzelfall schriftlich festzulegen!).
bei Reinigungs- bzw. Wartungsarbeiten die technische Lüftung des Spritzstandes einschalten
ausschließlich metallische Behälter für Reinigungsflüssigkeiten verwenden
soweit zu Reinigung erforderlich, Lösemittel mit einem hohen Flammpunkt, möglichst oberhalb der Umgebungstemperatur, verwenden
Lack- und Verdünnervorrat nur für max. eine Arbeitsschicht im Lackierraum bereithalten
Die Gefahrstoffbetriebsanweisungen sind zu beachten.
Persönliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende Hautschutz- und Hautpflegemittel benutzen
zur Hautreinigung nur die vorgesehenen Hautreiniger benutzen, niemals Verdünnung verwenden
nur bereitgestellte geeignete Schutzkleidung benutzen; keine stark verschmutzte oder durchtränkte Kleidung benutzen
für die jeweilige Tätigkeit bereitgestellte Schutzbrille, persönlichen Atemschutz (z. B. Lackiererschutzmaske, Atemschutzmaske mit Kombi-Filter A2-P2), antistatische Handschuhe, antistatische Schuhe benutzen
Verkehrs- und Fluchtwege immer frei halten
Aufbewahrung und Verzehr von Nahrungs- und Genussmitteln in Lackierräumen sind verboten.
auf Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz achten
4. Verhalten bei Störungen und im GefahrfallNotruf: 112
Störungsbeseitigungen und Reparaturen am Spritzstand durch die Bedienungsperson, die nicht zu ihrem Arbeitsumfang gehören, sind nicht zulässig.
Können während des Betriebs auftretende Störungen durch die Bedienperson nicht beseitigt werden, ist die/der Vorgesetzte bzw. die Fachabteilung für Instandhaltung zu verständigen.
5. Verhalten bei Unfällen - Erste HilfeNotruf: 112
Lackieranlage abschalten, z. B. über Not-Aus-Taster
Verletzte Person aus dem Gefahrenbereich bringen
Erste Hilfe leisten
Ersthelfer und Ersthelferinnen siehe Telefonliste
Unfall unverzüglich Vorgesetzten oder deren Vertretung melden
6. Instandsetzung, Entsorgung
Regelmäßige Überprüfung der Erdung des Spritzstandes und der Aufhängepunkte der zu beschichtenden Werkstücke
Angaben der Herstellfima für die Reinigung beachten (z. B. Abstände für den Filterwechsel oder Reinigung der Abluftleitungen)
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten stets nach Angaben der Herstellfirma oder besonderem Arbeitsplan durchführen
Maschinenausrüstungen, Werkzeuge, Hilfs- und Arbeitsmittel (z. B. Putzlappen) an dem dafür vorgesehenen Platz aufbewahren
Lack- und Lösemittelreste, damit getränkte Putzlappen sowie leere Gebinde in dem dafür vorgesehenen Behälter sammeln (Sonderabfall)
7. Folgen der Nichtbeachtung
Gesundheitliche Folgen: Verletzungen, Erkrankungen
Sachschäden durch z. B. Brände, Explosionen
Zusätzlich beachte
Betriebsanleitung, Gefahrstoffbetriebsanweisung, Betriebsanweisung für PSA, Betriebsanweisung Lacktrockenschränke, EX-Schutz-Dokument, Reinigungsplan, Arbeiten in engen Räumen
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