DGUV Information 209-046 - Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb

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Anhang 6.1 - Betriebsanweisung Gefahrstoffe

Firma:Betriebsanweisung
gem. GefStoffV § 14
Nummer:
Ausgabe/Stand
1. Anwendungsbereich
Spritzen und Sprühen mit lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen ohne krebserzeugende Bestandteile (krebserzeugende Bestandteile sind z. B. Zinkchromate und Strontiumchromat)
Abteilung: ______________________ Spritzstand/Lackierkabine: _______________________
2. Stoffe
Alkohole (Butanole), Aromatische Kohlenwasserstoffe (Ethylbenzol, Toluol, Xylole), Ester (Butylacetat, Ethylacetat)
Produktname: ___________________________________________________________________
3. Gefahren für Mensch und Umwelt
ccc_1681_104_01.08.2016.jpgReizt die Schleimhaut der Augen- und Atemwegeccc_1681_105_01.08.2016.jpg
Kann zu Appetitlosigkeit, Übelkeit, Schwindelgefühl, Erbrechen und Atemlähmung führen
Kann Haut, Leber, Nieren und das Zentralnervensystem schädigen
Brandgefahr
Lösemittel gefährden Erdreich und Grundwasser
4. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
ccc_1681_106_01.08.2016.jpgVor Arbeitsbeginn Absaugeinrichtung einschaltenccc_1681_107_01.08.2016.jpg
Vor Arbeitsbeginn Hände und Unterarme mit Hautschutzmittel einreiben: ________________
Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände und Unterarme mit warmem Wasser und mildem (nicht scheuern dem) Hautreiniger reinigen: ________________________________________
Anschließend Hautpflegemittel auftragen: __________________________________________
Hautkontakt möglichst vermeiden, dazu gehört:
-Hände nicht mit Lösemittel reinigen
-Feuchte Kleidung sofort wechseln
-Spritzschutz bzw. Gummischürze verwenden
-Mit verschmutzten Händen nie Mund, Nase, Augen berühren
Behälter dicht geschlossen lagern
Am Arbeitsplatz vorhandene Mengen auf Schichtbedarf begrenzen
Zum Reinigen Einwegpapiertücher verwenden (nicht in die Kleidung stecken)
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken und keine Lebensmittel aufbewahren
Nicht in die Kanalisation oder ins Erdreich gelangen lassen
5. Verhalten bei Störungen und im GefahrfallNotruf:
ccc_1681_108_01.08.2016.jpgBei Ausfall der Absauganlage Arbeit unterbrechen und Vorgesetzte informieren
Arbeit nur auf Anweisung und mit Atemschutz (Kombinationsfilter A2/P2) fortsetzen
Verschüttete Lacke/Lösemittel mit Papiertuch, Bindemittel aufnehmen: __________________
Im Brandfall nur mit bereitgestellten Löschmittel löschen: _____________________________
6. Verhalten bei Unfällen - Erste HilfeNotruf
ccc_1681_109_01.08.2016.jpgErsthelfer/Ersthelferinnen und Vorgesetzte verständigen
Bei Hautkontakt mit viel Wasser abwaschen
Bei Augenkontakt mit viel Wasser spülen, Augendusche/Spülflasche benutzen
Bei Einatmen und Unwohlsein Frischluft zuführen
Bei Hautreaktionen Vorgesetzte informieren
7. Instandsetzung, Entsorgung
ccc_1681_110_01.08.2016.jpgTäglich Wirksamkeit der Absauganlage prüfen, Betriebsanleitung beachten
Anlage in regelmäßigen Abständen reinigen: _______________________________________
Lösemittelreste und gebrauchtes Putzmaterial in besonders gekennzeichneten Behältern sammeln: ____________________________________________________________________
DatumUnterschrift