DGUV Information 209-046 - Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb

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Abschnitt 10 - 10 Kennzeichnung explosionsgeschützter Geräte und Komponenten

Explosionsgeschützte Geräte und Komponenten müssen auf dem Typenschild mit allen Informationen gekennzeichnet sein, die erforderlich sind, um eine den Explosionsgefährdungen entsprechende Auswahl treffen zu können (Tabelle 4, Abbildung 22). Die vollständige Kennzeichnung und weitere Informationen zum Zündschutz müssen auch in der Betriebsanleitung der Geräte und Komponenten enthalten sein.

Die grundlegende Kennzeichnung besteht aus folgenden Elementen:

KennzeichnungBeschreibung
"Ex im Hexagon"ccc_1681_31_01.08.2016.jpgSpezielle Explosionsschutzkennzeichnung für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten
GerätegruppeIFür den Betrieb in Bergwerken
IIFür den Betrieb in allen anderen Bereichen
Gerätekategorie1Für den Einsatz in Zone 0 oder 20
2Für den Einsatz in Zone 1 oder 21
3Für den Einsatz in Zone 2 oder 22
GFür explosionsfähige Atmosphären, verursacht durch Gase, Dämpfe oder Nebel
DFür explosionsfähige Atmosphären, verursacht durch Staub (D = Dust)

Tabelle 4 Kennzeichnung von Geräten und Komponenten nach EG-Richtlinie 94/9/EG1)

ccc_1681_32_01.08.2016.jpg
Abb. 22 Beispiel einer vollständigen Kennzeichnung

Zu einer vollständigen Kennzeichnung gehören darüber hinaus Angaben

  • zur Temperaturklasse;

  • zur Explosionsgruppe;

  • ggf. zu der/n angewendeten Zündschutzart(en);

  • ggf. Zertifizierung durch eine benannte Stelle.

Zusatzkennzeichnung über die Bescheinigung der Prüfstelle (Zertifizierung)

KennzeichnungBedeutungBeispiel (Abb. 22)
NBSymbol der benannten StellePTB
YYJahr der Ausstellung15
ATEXKennzeichnung der Ausgabe des Zertifikates
XXXXZertifikat-Nummer der benannten Stelle5000

Temperaturklassen
Brennbare Gase und Dämpfe sind nach ihrer Entzündbarkeit in Temperaturklassen eingeteilt (Tabelle 5). Die maximale Oberflächentemperatur eines explosionsgeschützten Gerätes muss stets kleiner sein als die Zündtemperatur des Gas-/bzw. Dampf-/Luftgemisches, in dem es eingesetzt wird.

Geräte, die einer höheren Temperaturklasse entsprechen (z. B. T5), sind auch für Anwendungen zulässig, bei denen eine niedrigere Temperaturklasse gefordert ist (z. B. T2 oder T3).

TemperaturklasseZündtemperatur der Gase/Dämpfe in ° CBeispielMax. Oberflächentemperatur am Gerät in ° C
T1> 450Styrol, Aceton, Ammoniak, Toluol, Methanol450
T2> 300 bis 450Ethylalkohol, n-Butan, n-Butylalkohol300
T3> 200 bis 300Benzine, n-Hexan200
T4> 135 bis 200Acetaldehyd, Ethylether135
T5> 100 bis 135-100
T6> 85 bis 100Schwefelkohlenstoff85

Tabelle 5 Temperaturklassen

Explosionsgruppen
Die Zündwilligkeit (und damit Gefährlichkeit) von Gasen und Dämpfen nimmt von Explosionsgruppe IIA nach IIC zu.

Geräte, die die Explosionsgruppe IIC erfüllen, dürfen auch für die anderen Explosionsgruppen verwendet werden. Geräte, die die Explosionsgruppe IIB erfüllen, dürfen auch bei der Explosionsgruppe IIA eingesetzt werden. Geräte, die die Explosionsgruppe IIA erfüllen, dürfen nur bei den Gasen und Dämpfen dieser Explosionsgruppe eingesetzt werden.

Die in der Praxis üblichen Lack und Lösemitteldämpfe fallen in die Explosionsgruppe IIA. Beispiele für IIB sind Ethanol und 1-Butanol, für IIC Wasserstoff oder Acetylen.

ccc_1681_01_01.08.2016.jpgHinweis:
In einigen Beschichtungsstoffen können auch Lösemittel der Explosionsgruppe IIB enthalten sein. Nach dem Stand der Technik sind bei der Spritzverarbeitung solcher Beschichtungsstoffe auch in diesen Fällen explosionsgeschützte Geräte, die die Explosionsgruppe IIA erfüllen, ausreichend zündsicher. Sie dürfen daher in den explosionsgefährdeten Bereichen entsprechend Anhang 1 installiert sein und betrieben werden.
ccc_1681_01_01.08.2016.jpgHinweis:
Elektrostatische Sprühgeräte sind statt mit der Explosionsgruppe mit der maximalen Entladeenergie gekennzeichnet. Eine elektrostatische Handsprühpistole für entzündbare flüssige Beschichtungsstoffe muss z. B. den Grenzwert von 0,24 mJ einhalten. Dieser Wert muss auf dem Typenschild angegeben sein.

Die Einhaltung dieses Grenzwertes bedeutet, dass alle handelsüblichen Beschichtungsstoffe und Verdünnungen mit den so gekennzeichneten Sprühgeräten verarbeitet werden dürfen.

Zündschutzarten
Durch geeignete technische Maßnahmen muss sichergestellt sein, dass entsprechend der geforderten Gerätekategorie keine Zündquelle wirksam wird. Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Explosionsschutz elektrischer und nichtelektrischer Geräte zu erreichen. Die Zündschutzarten sind in den Tabellen 6 und 7 aufgeführt.

In der Ex-Kennzeichnung eines Gerätes wird die Zündschutzart durch den ersten Buchstaben der Zündschutzart genannt. Alternativ zu den europäischen Gerätekategorien werden nach der IEC 60079-0 und somit bei Zulassungen entsprechend dem IECEx-Schema Equipment Protection Levels (EPL, deutsch: Geräteschutzniveaus) zugewiesen.

ZündschutzartKurzzeichenAbbildungenBeschreibung der SchutzmaßnahmeAnwendungKategorie gemäß Richtlinie
Norm
Geräteschutzniveau (EPL)
druckfeste Kapselungdccc_1681_33_01.08.2016.jpgexplosionsdruckfeste BauweiseEnergietechnische Betriebsmittel, Schaltgeräte, Motoren (Zündschutzart für alle Geräte, die im Normalbetrieb zündfähig sind)II 2 G
Verhinderung des Flammendurchtritts an äußere UmgebungII 3 G
________________
DIN EN 60079-1Festlegung der max. Spaltabmessungen
Begrenzung der max. OberflächentemperaturGb
Gc
erhöhte Sicherheiteccc_1681_34_01.08.2016.jpgkeine betriebsmäßigen Funken oder LichtbögenAnschluss- und Verteilerkästen, Leuchten, Messinstrumente, Käfiglaufmotoren (keine zündfähigen Zündquellen im Normalbetrieb und bei zu erwartenden Störungen)II 2 G
________Festlegung von Luft- und KriechstreckenII 3 G
Begrenzung der max. Oberflächentemperatur________
DIN EN 60079-7Begrenzung der max. Bauteiletemperaturen
besondere Anforderungen an Wicklungen (Leiterquerschnitt, Isolierfähigkeit, mechanische Festigkeit)Gb
Gc
Eigensicherheitia, ibccc_1681_35_01.08.2016.jpgbetriebsmäßige Funken erlaubtMess-, Steuer-, Regeltechnik, Datentechnik (kleine elektrische Werte, steigende Bedeutung)II 1 G
________Arbeiten unter Spannung möglichII 2 G
Begrenzung von Strom und SpannungII 3 G
DIN EN 60079-11Begrenzung von inneren und äußeren Induktivitäten und Kapazitäten________
Begrenzung der max. OberflächentemperaturGa
Begrenzung der max. BauteiletemperaturenGb
Geräte der Kategorie 1 möglich! (ia)Gc
Vergusskapselungma, mbccc_1681_36_01.08.2016.jpgEinbettung der Bauteile in VergussmasseMess-, Steuer- und Regeltechnik (Vermeidung heißer Stellen auf Platinen)II 1 G
________Ex-Atmosphäre wird von potentieller Zündquelle ferngehalten.II 2 G
II 3 G
DIN EN 60079-18Begrenzung der max. Oberflächentemperatur________
Vergussmasse ist resistent gegen elektrische, thermische, mechanische oder chemische Einflüsse.
Ga
Gb
Geräte der Kategorie 1 möglich! (ma)Gc
Ölkapselungoccc_1681_37_01.08.2016.jpgEinbettung der Bauteile in ÖlTransformatoren (seltene Anwendung)
________Ex-Atmosphäre wird von potentieller Zündquelle ferngehalten.II 2 G
II 3 G
DIN EN 60079-6Begrenzung der max. Oberflächentemperatur________
Ga
Gb
Gc
Überdruckkapselungp, pzccc_1681_38_01.08.2016.jpgÜberdruck eines Inertgases im Geräteinneren mit ÜberwachungseinrichtungEnergietechnische Betriebsmittel (aktive Maßnahmen zur Sicherheit erforderlich)II 2 G
________II 3 G
Eindringen der Ex-Atmosphäre wird ausgeschlossen.________
DIN EN 60079-2
Begrenzung der max. OberflächentemperaturGb
Begrenzung der max. BauteiletemperaturGc
vereinfachte Geräte der Kategorie 3 möglich! (pz)
Sandkapselungqccc_1681_39_01.08.2016.jpgEinbettung der Bauteile in SandKondensatoren, elektronische Bauteile (Füllung mit kleinen Glaskugeln oder SandII 2 G
________Ausbreitung einer Explosion im Inneren wird verhindert.II 3 G
________
DIN EN 60079-5Begrenzung der max. Oberflächentemperatur
Gehäuse darf nicht geöffnet werden.Gb
Gc
nichtfunkende EinrichtungnAccc_1681_40_01.08.2016.jpgEntstehung eines Funkens ist ausgeschlossen.Nichtfunkende Betriebsmittel z. B. in einer LeuchteII 3 G
Festlegung von Luft- und Kriechstrecken________
________Begrenzung der max. Oberflächentemperatur
Begrenzung der max. BauteiletemperaturenGc
DIN EN 60079-15
Einrichtungen und BauteilenCccc_1681_41_01.08.2016.jpgIn den AusführungenGekapselte Vorschaltgeräte, abgedichtete RelaisII 3 G
umschlossene Schalteinrichtung________
________hermetisch verschlossene Einrichtung
nichtzündfähiges BauteilGc
DIN EN 60079-15abgedichtete Einrichtung
schwadensicheres GehäusenRccc_1681_42_01.08.2016.jpgEindringen von Ex-Atmosphäre wird ausgeschlossen.Schwadensichere GehäuseII 3 G
________
________Vorrichtung zur Überprüfung der Schwadensicherheit
Gc
DIN EN 60079-15Begrenzung der max. Oberflächentemperatur

Tabelle 6 Zündschutzarten für gasexplosionsgeschützte elektrische Geräte entsprechend DIN EN 60079-0 und zusätzlich einer oder mehreren Norm(en) zu den Zündschutzarten

Zündschutzart / NormKurzzeichenAbbildungenBeschreibung der SchutzmaßnahmeKategorie(n) gemäß Richtlinie
druckfeste Kapselung/DIN EN 13463-3dccc_1681_43_01.08.2016.jpgExplosionsdruckfeste BauweiseII 2 G
Verhinderung des Flammendurchtritts an die äußere UmgebungII 3 G
Festlegung max. Spaltabmessungen
Begrenzung der maximalen Oberflächentemperatur
Flüssigkeitskapselung/DIN EN 13463-8kccc_1681_44_01.08.2016.jpgTauchen oder ständiges Benetzen der Bauteile mit FlüssigkeitII 2 G
Ex-Atmosphäre wird von potentieller Zündquelle getrennt.II 3 G
Begrenzung der max. Oberflächentemperatur
konstruktive Sicherheit/DIN EN 13463-5cccc_1681_45_01.08.2016.jpgVermeidung von mechanisch erzeugten Zündquellen durch Auswahl geeigneter konstruktiver Parameter und SicherheitsabständeII 2 G
II 3 G
keine elektrostatischen Aufladungen
schwadenhemmende Kapselung/DIN EN 13463-2frccc_1681_46_01.08.2016.jpgAnsammlung von Ex-Atmosphäre im Inneren wird verhindert, wenn die äußere Ex-Atmosphäre nur selten oder kurzzeitig auftritt.II 3 G
Begrenzung der max. Oberflächentemperatur
Zündquellenüberwachung/DIN EN 13463-6b1ccc_1681_47_01.08.2016.jpgÜberwachung potentieller ZündquellenII 2 G
b2ggf. Abschaltung, bevor diese zu wirksamen Zündquellen werdenII 3 G
Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Überwachungsgeräten (Zündschutzniveaus IPL1 + IPL2). Geräte dieser Zündschutzart müssen den Normen DIN EN 13463-1 (allgemeine Anforderungen) und DIN EN 13463-6 (Schutz durch Zündquellenüberwachung) genügen.

Tabelle 7 Zündschutzarten für gasexplosionsgeschützte nichtelektrische Geräte entsprechend DIN EN 13463-1 und zusätzlich einer oder mehreren Norm(en) zu den Zündschutzarten

Anforderungen an Fördergurte und Antriebsriemen
Werden Fördergurte in Zone 0 eingesetzt, müssen u. a. folgende Bedingungen erfüllt sein 1):

  • Fördergurt selbst ausreichend ableitfähig

  • Bandgeschwindigkeit ≤ 0,5 m/s

  • Gurttrommeln und Tragrollen geerdet

  • Gurtverbinder nicht zulässig

Werden Fördergurte in Zone 1 eingesetzt, müssen u.a. folgende Bedingungen erfüllt sein 1):

  • Fördergurt selbst ausreichend ableitfähig

  • Bandgeschwindigkeit ≤ 5 m/s (≤ 0,5 m/s bei IIC-Stoffen)

  • Gurttrommeln und Tragrollen geerdet

  • Gurtverbinder zulässig

Antriebsriemen in Zone 0 sind zu vermeiden.

Antriebsriemen in Zone 1 müssen u. a. folgende Bedingungen erfüllen 1):

  • Riemen ableitfähig und geerdet

  • Riemengeschwindigkeit ≤ 30 m/s

Geeignet sind Riemen mit der Kennzeichnung nach ISO 1813 "ccc_1681_48_01.08.2016.jpgantistatisch"

IP-Schutzarten
Elektrische Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen, müssen häufig (unabhängig vom Zündschutz) auch gegen das Eindringen von Festkörpern und Nässe geschützt sein.

Die Einstufung erfolgt anhand der in Tabelle 8 aufgelisteten IP-("Ingress Protection") Schutzarten:

SchutzartKennziffer des SchutzgradesSymbol nach DIN VDE 0713 Teil 1 (angenähert)
Schutz gegen Fremdkörper und StaubFremdkörper
> 50 mm
IP 1 X
Fremdkörper
> 12 mm
IP 2 X
Fremdkörper
> 2,5 mm
IP 3 X
Fremdkörper
> 1,0 mm
IP 4 X
keine StaubablagerungIP 5 Xccc_1681_49_01.08.2016.jpg
kein StaubeintrittIP 6 Xccc_1681_50_01.08.2016.jpg
Schutz gegen NässeTropfwasser senkrechtIP X 1
Tropfwasser schrägIP X 2ccc_1681_51_01.08.2016.jpg
SprühwasserIP X 3ccc_1681_52_01.08.2016.jpg
SpritzwasserIP X 4ccc_1681_53_01.08.2016.jpg
StrahlwasserIP X 5ccc_1681_54_01.08.2016.jpg
starkes StrahlwasserIP X 6
zeitweiliges Untertauchen (wasserdicht)IP X 7ccc_1681_55_01.08.2016.jpg
dauerndes Untertauchen (druckwasserdicht) (_ _ m Tauchtiefe)IP X 8ccc_1681_56_01.08.2016.jpg

Tabelle 8 IP-Schutzarten

Schutz gegen Eindringen von Partikeln und Nässe (IP) nach DIN EN 60529

Ab 20. April 2016 RL 2014/34/EU, bestehende Konformitätserklärungen und Kennzeichnungen nach RL 94/9/EG behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

siehe TRGS 727