DGUV Information 209-044 - Holzstaub

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anhang 3 - Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung - Beispiel

Die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung für Gefährdungen durch Holzstaub wird hier am Beispiel einer Musterschreinerei/-tischlerei dargestellt.

Einschränkung für das Beispiel

Im Beispiel wird nur die Gefährdung durch Holzstaub betrachtet. Brand- und Explosionsgefahr oder sonstige, durch die Tätigkeit oder im Umgang mit Maschinen entstehende Gefährdungen werden nicht behandelt.

Beispiel
Eine Mustermanufaktur hat fünf Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen:
  • den Geschäftsinhaber

  • eine Verwaltungskraft und

  • drei Beschäftigte in der Werkstatt

Das handwerkliche Unternehmen bearbeitet individuelle Kundenaufträge.

Arbeitsbereich:

Das Unternehmen bearbeitet Holz ausschließlich in der Werkstatt und baut bei der Kundschaft die gefertigten Produkte nur auf.

Maschinenausstattung:

  • eine Formatkreissägemaschine

  • eine kombinierte Dickenhobel-/Abrichthobelmaschine

  • eine Tischbandschleifmaschine

  • eine Fräsmaschine

  • ein Bearbeitungszentrum

Die vorgenannten stationären Maschinen tragen alle das Prüfzeichen "holzstaubgeprüft" und entsprechen TRGS 553 Anlage 2 für staubgeminderte Arbeitsbereiche an stationären Maschinen. Das Bearbeitungszentrum trägt kein Prüfzeichen "holzstaubgeprüft", der Mustermanufaktur liegt aber eine entsprechende Herstellerbescheinigung für das Bearbeitungszentrum nach TRGS 553 Anlage 1 für staubgeminderte Arbeitsbereiche vor.

Außerdem ist für Handschleifarbeiten ein Absaugtisch vorhanden. Für die handgeführten Elektrowerkzeuge ist in der Werkstatt eine Werkbank eingerichtet.

Werkstoffe:

Das Unternehmen bearbeitet vor allem Vollholz, Furniere und Holzwerkstoffe wie Spanplatten, Tischlerplatten. Dabei hängt die Holzart vom Kundenwunsch ab. Es werden hauptsächlich Eiche, Buche, Kiefer und Birkenholz verarbeitet. Hin und wieder werden auch Gartenmöbel aus Teakholz oder anderen tropischen Hölzern hergestellt.

Vereinfachung für die Gefährdungsbeurteilung:

  • Vereinfachend werden alle stationären Maschinen zu einer Gruppe zerspanender Maschinen zusammengefasst.

  • Die handgeführten Elektrowerkzeuge werden ebenfalls zu einer Gruppe zusammengefasst.

  • Die Handarbeiten am Absaugtisch stellen die dritte wichtige Gruppe der Bearbeitung dar.

  • Da sehr unterschiedliche Holzarten verarbeitet werden, wird abdeckend angenommen, dass der gesamte anfallende Holzstaub krebserregend sowie haut- und atemwegssensibilisierend ist.

Einhaltung der Pflichten aus der Gefahrstoffverordnung:

Im ersten Schritt wird die Einhaltung der allgemeinen Pflichten aus der Gefahrstoffverordnung (siehe Abschnitt 4) geprüft:

Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung:

  1. 1.

    Bei dem betrachteten Holzstaub handelt es sich um ein nach TRGS 906 als krebserzeugend und nach TRGS 907 als sensibilisierend eingestuftes Hartholz.

  2. 2.

    Der Holzstaub entsteht beim Bearbeitungsprozess; deshalb kein Lieferant und kein Sicherheitsdatenblatt.

  3. 3.

    Die Exposition liegt deutlich über 2 mg /m3 (siehe oben; die Maschinen werden als nicht abgesaugt betrachtet).

  4. 4.

    Eine Substitution ist nicht möglich. Die Werkstücke werden auf Kundenwunsch für den Sichtbereich verwendet.

  5. 5.

    Zerspanende Bearbeitung; pro Woche werden ca. 200 kg Holzstaub und -späne aus dem Holzstaubentstauber entsorgt, wobei der Holzstaubanteil ca. 15 % beträgt.

  6. 6.

    Richtwert für staubarme Arbeitsplätzenach TRGS 553: 2 mg/m3 im Schichtmittelwert

  7. 7.

    Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen, siehe Mustertabelle unten.

  8. 8.

    Aus der Arbeitsmedizinischen Vorsorge liegen in der Mustermanufaktur keine Erkenntnisse zur Sensibilisierung oder Krebserkrankung von Beschäftigten vor.

Minimierungsgebot

Wird über die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen eingehalten.

Gefahrstoffverzeichnis

Die Mustermanufaktur führt ein Gefahrstoffverzeichnis mit allen Gefahrstoffen im Betrieb. Ausschnitt:

BezeichnungEinstufungMengenArbeitsbereiche
HartholzstaubKann bei Einatmen Krebs erzeugen. Kann die Atemwege reizen. Kann die Haut reizen/austrocknen.Standort und Lagervolumen: Holzstaubentstauber ca. 5 kg Lagerbereich für Staubsammelsäcke ca. 25 kgArbeitsbereiche:
  • stationäre Holzbearbeitungsmaschinen

  • handgeführte Elektrowerkzeuge

  • Handschleifarbeitsplatz

  • Lagerbereich

Als Anhaltspunkt wird die bisherige Summe der Abfallmassen an Holzstaub aller Holzarten verwendet. Die Mustermanufaktur registriert aus Entstauber- und Industriestaubsauger-Sammelsäcken wöchentlich eine Masse von ca. 200 kg Holzstaub und -spänen. Davon sind ca. 30 kg (15 %) reiner Holzstaub. Die Holzstaubabfälle werden jeden Freitag entsorgt. Es befinden sich deshalb zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 kg Holzstaub im Unternehmen. Die Holzstaubmenge ist für die Angaben im Gefahrstoffverzeichnis wichtig.

Arbeitsplatzmessungen

Die Mindestvoraussetzungen für einen staubgeminderten Arbeitsplatz nach TRGS 553 Anlage 1 werden erfüllt. Die Maschinen werden gemäß TRGS 553 Anlage 2 abgesaugt. Die Gefährdungsbeurteilung wird zwar zunächst an Maschinen ohne Absaugung durchgeführt und die Absaugung dann als Schutzmaßnahme festgelegt. Im Ergebnis erfüllt die Mustermanufaktur dann aber alle Voraussetzungen und es wird auf Arbeitsplatzmessungen verzichtet.

Geeignete Arbeitsmittel

Nach den Angaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung in der Bedienungsanleitung der Hersteller sind die betrachteten Maschinen und Elektrowerkzeuge zum Bearbeiten von Holz und holzähnlichen Werkstoffen geeignet.

Begrenzung der Anzahl der exponierten Beschäftigten, Dauer und Höhe der Exposition

Im Werkstattbereich arbeiten nur Beschäftigte, die für den weiteren Verlauf der Arbeitsprozesse notwendig sind und zur Ausübung ihrer Tätigkeit diesen Arbeitsbereich betreten müssen. Die Verwaltungskraft wird unterwiesen, den Werkstattbereich nicht zu betreten. An den Zutrittstüren zur Werkstatt sind Warnschilder "Zutritt für Unbefugte verboten" und "Rauchen verboten" aufgehängt.

Pflicht zur Unterweisung

Die in dem Bereich tätigen Beschäftigten werden jährlich zur Gefährdung durch Holzstaub unterwiesen. Die Unterweisung enthält die Pflicht,

technische Schutzmaßnahmen zu verwenden

  • Absaugung einschalten,

  • Erfassungselemente verwenden,

  • defekte Erfassungselemente und

  • Absaugrohre sofort melden.

die organisatorischen Maßnahmen einzuhalten

  • nach der Verwendung den Arbeitsplatz reinigen - gemäß Reinigungsplan

  • Handhabung von Plattenmaterial beim Transport und Ablegen

  • Verbot der Abreinigung mit Druckluft

  • Information über die Pflicht zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

und persönliche Schutzmaßnahmen zu beachten

  • Hautreinigungsplan

  • Atemschutz

Besonders für das Wechseln der gefüllten Sammelsäcke des Entstaubers sowie der ortsveränderlichen Entstauber und der Industriestaubsauger, die Handhabung sowie die Lagerung und Entsorgung des abgesaugten Holzspäne/-staub-Gemischs wurden die Beschäftigten

  • in der Handhabung der Atemschutzmaske,

  • im Öffnen des Entstaubers/der ortsveränderlichen Entstauber und der Industriestaubsauger,

  • im Verschließen der Sammelsäcke,

  • zum Transportweg durch die Werkstatt und

  • zur Lagerung der Sammelsäcke bis zur Abholung durch die Entsorgungsfirma

unterwiesen.

Zusätzlich wurden die Beschäftigten mit der regelmäßigen Kontrolle der Füllhöhe der Sammeltonnen/-säcke beauftragt und darin unterwiesen.

Handhabung und Beförderung

Die Sammelsäcke werden vor Entnahme aus den Sammeltonnen zugebunden. Hierzu liegen neben den benötigten Einwegatemschutzmasken Kabelbinder am Holzstaubentstauber bereit. Die Säcke werden dann ergonomisch auf einer Sackkarre durch die Werkstatt transportiert, um Beschädigungen durch scharfe Gegenstände (z. B. scharfe Kanten an Maschinen neben dem Transportweg) während des Transports zu vermeiden.

Lagerung und Entsorgung

Die Zwischenlagerung bis zur Abholung durch die Entsorgungsfirma erfolgt auf dem Hof (wegen der Brandlast) in einem verschließbaren Verschlag. Mehreren beauftragten Beschäftigten wurden persönliche Schlüssel ausgehändigt, die bei Nichtgebrauch im abgeschlossenen Spind aufbewahrt werden.

Praxistipp: Dokumentation der Anforderungen aus der GefStoffV
Die genannten Ausführungen zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung sollten schriftlich, beispielsweise in einer Einführung zur Gefährdungsbeurteilung, dokumentiert werden.

Hinweis: Maßnahmenhierarchie aus der GefStoffV

Geeignete Schutzmaßnahmen sind in der Reihenfolge Substitution, Technische Schutzmaßnahmen, Organisatorische Schutzmaßnahmen und Persönliche Schutzmaßnahme festzulegen.

Wenn allerdings eine Schutzmaßnahme in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt ist, ist diese schnellstmöglich umzusetzen, unabhängig davon, ob es sich um eine Technische Schutzmaßnahme oder eine Organisatorische/Persönliche Schutzmaßnahme handelt.

In dem hier vorgestellten Beispiel sind die Schutzmaßnahmen nach Arbeitsplätzen zusammengefasst und stellen keine Reihenfolge der Umsetzung dar.

Gefährdungsbeurteilung

Betriebsstätte

VerantwortlicherHerr Mustermann (Geschäftsführer)
Ort12345 Musterstadt, Musterstraße 6
Fachkraft für ArbeitssicherheitFrau Sicher, Arbeitssicherheit GmbH; 12345 Musterstadt
BetriebsarztHerr Gesund, Arbeitssicherheit GmbH; 12345 Musterstadt
Ersthelferinnen und ErsthelferFrau Fleißig (Werkstattmeisterin), Frau Ehrenwert (Verwaltung), Herr Vorbild (Werkstatt)
Datum der Gefährdungsbeurteilung08.01.2018

Hinweis: Hier handelt es sich nicht um eine vollständige Gefährdungsbeurteilung. Vereinfachend wird nur die Gefährdung durch freigesetzten Holzstaub beurteilt!

Ansammlung von Holzstäuben

Gefahrstoffe
Freisetzung von Holzstaub!
  • Allgemeine Verhaltensregeln

Tätigkeiten
  • Aufenthalt in der Werkstatt

  • Zerspanende Tätigkeiten

Gefährdungen
  • Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.

  • Kann die Atemwege reizen.

  • Austrocknung der Haut

Organisatorische Schutzmaßnahmen
MaßnahmeHandlungsbedarfVerantwortlichTermin bisWirksamkeitHinweise
janein
Werkstattreinigung
  • Erstellung eines Reinigungsplans

  • Festlegen von bereichsspezifischen Reinigungsintervallen

  • Bestellung zweier Verantwortlicher für die Koordinierung und Kontrolle

  • Industriestaubsauger und ortsveränderliche Entstauber in ausreichender Anzahl zur schnellen Platzreinigung

  • Alle ortsveränderlichen Entstauber und Industriestaubsauger entsprechen Staubklasse M und DGUV Information 209-084 für brennbare Stäube.

  • Gesonderte Absaugung bei erhöhter Staubablagerung (1 mm und mehr), auch während der Tätigkeit

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 2. und 6.1
  • Stark verstaubte Oberflächen der Fertigteile vor der Weiterverarbeitung absaugen.

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 6.1
  • Abreinigung der Filter der Sauger, wenn kein Staub mehr aufgenommen wird

  • Ggf. Sammelsack tauschen.

  • Ebenso verfahren, wenn bei ortsveränderlichen Entstaubern die Warnleuchte brennt.

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 2.
  • Sammelsäcke vor Entnahme verschließen.

  • Zum Verschließen z. B. Kabelbinder oder bei den Saugern den integrierten Verschlussschieber an der Sacköffnung verwenden.

  • Vollständig und sachgemäß entsorgen.

  • Sammelsäcke nicht ausleeren und wiederverwenden.

  • Anschließend Bereich mit Industriestaubsauger reinigen.

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 6.1
  • Verbot des Abreinigens mit Druckluft oder Besen

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 6.1
  • Unterweisung, dass bei Reizungen der Atemwege die Arbeiten sofort einzustellen sind

  • Werkstattmeisterin und Betriebsarzt sofort verständigen.

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 6.2
Betriebsanweisungen
  • Zu allen hier aufgeführten organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen

  • Meldung von Schäden an Arbeitsmitteln

  • Festlegung, dass bei staubintensiven Tätigkeiten (z. B. Handschleifarbeiten) Staubmasken zu tragen sind

  • Es dürfen nur Staubmasken FFP2 verwendet werden.

Bekanntmachung:
  • Aushang an allen Werkstatteingängen

  • Spezielle Betriebsanweisungen an allen Arbeitsplätzen

  • Jährliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisungen

  • Fragen zu den Festlegungen werden von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beantwortet.

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 6.2
Warnschilder an den Werkstatteingängen:
  • "Zutritt für Unbefugte verboten"

  • "Rauchen verboten"

XFr. Fleißig09.02.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 4.
Für alle Beschäftigten wird die arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend veranlasst.XFr. Fleißig23.02.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 6.3
Beim Wechsel der Staubsammelsäcke in Industriestaubsaugern und ortsveränderlichen Entstaubern/Entstaubern:
  • FFP2-Staubmasken tragen.

  • Sichere/staubfreie Aufbewahrung der Ersatzmasken

  • Rechtzeitig Bestellung neuer Staubmasken auslösen.

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 7.
Für die Beschäftigten in der Werkstatt:
  • Anleitung zum richtigen Reinigen und Pflegen der Hände (Hautschutzplan) in Sozialräumen aushängen.

  • Notwendige Reinigungs- und Pflegemittel bereitstellen.

XFr. Fleißig23.02.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 7.

Stationäre Maschinen

Maschinen
Freisetzung von Holzstaub!
  • Formatkreissägemaschine

  • Kombinierte Dicken-/Abrichthobelmaschine

  • Tischbandschleifmaschine

  • Fräsmaschine

  • Bearbeitungszentrum

  • ...

Tätigkeiten
  • Zerspanende Arbeitsgänge

  • Schleifen

  • Wartung

Gefährdungen
  • Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.

  • Kann die Atemwege reizen.

  • Austrocknung der Haut

Technische Schutzmaßnahmen
MaßnahmeHandlungsbedarfVerantwortlichTermin bisWirksamkeitHinweise
janein
  • Maschinen gemäß den Herstellerangaben (Volumenstrom/statischer Unterdruck) absaugen.

  • Maschinen durch DGUV Test geprüft oder Herstellerbescheinigung

XKein Handlungsbedarf; Anforderungen erfüllt Mustermann, 05.03.2018Siehe 5.1
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Für jede Maschine und jeden Absaugtisch eine(n) Verantwortliche(n) bestellen.
  • Durchführen der täglichen und wöchentlichen Prüfungen

  • Maschine auf Sauberkeit kontrollieren.

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 8.1
Unterweisung der Beschäftigten:
  • Erfassungselemente müssen in Späneflugrichtung und möglichst nahe am Werkzeug angebracht sein.

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 6.2
Wiederkehrende Prüfung:
  • Für jede Maschine vier Prüflisten (t=täglich; w=wöchentlich; m=monatlich; j=jährlich)

  • Tägliche und wöchentliche Prüfung durch jeweilige(n) Maschinenverantwortliche(n)

  • Monatlich oder jährlich von der Werkstattmeisterin und den Maschinenverantwortlichen prüfen.

  • Aufbewahrungszeit der Protokolle zwei Jahre

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 8.1
Persönliche Schutzmaßnahmen
  • Vor Prüfung und Wartung Maschinen absaugen.

  • Tragen von FFP2-Staubmasken

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 7.

Arbeiten mit Elektrowerkzeugen in Werkstatt 2

Maschinen
Freisetzung von Holzstaub!
  • Handkreissäge

  • Stichsäge

  • Handhobelmaschinen

  • Handoberfräsmaschinen

  • Handschlitzfräsen

  • Handdübelfräsmaschinen

  • Exzenterschleifer

  • Schwabbler

  • Abgesaugter Handschleifklotz

  • Handschleifarbeiten am Absaugtisch

  • ...

Tätigkeiten
  • Zerspanende Arbeitsgänge

  • Schleifen

Gefährdungen
  • Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.

  • Kann die Atemwege reizen.

  • Austrocknung der Haut

Technische Schutzmaßnahmen
MaßnahmeHandlungsbedarfVerantwortlichTermin bisWirksamkeitHinweise
janein
  • Die Elektrowerkzeuge und den Handschleifklotz absaugen.

  • Absaugtisch gemäß den Herstellerangaben (Volumenstrom/statischer Unterdruck) absaugen.

  • Absaugtisch durch DGUV Test geprüft

XKein Handlungsbedarf; Anforderungen erfüllt Mustermann, 05.03.2018Siehe 5.2 und 5.3
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Bestellung eines/einer Verantwortlichen für die Elektrowerkzeuge, den abgesaugten Handschleifklotz, die ortsveränderlichen Entstauber und den Absaugtisch:
  • Durchführung der regelmäßigen Prüfungen

  • Durchführung der täglichen, wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Prüfungen

  • Geräte nach Arbeitsschicht auf Sauberkeit kontrollieren.

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 8.1
Wiederkehrend regelmäßige Prüfung
  • Sichtprüfung Elektrowerkzeuge und abgesaugter Handschleifklotz sowie Saugschlauch

  • Prüfung schriftlich dokumentieren.

  • Aufbewahrung der Dokumentation mindestens zwei Jahre

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Bedienungsanleitung
Unterweisung der Beschäftigten:
  • Arbeiten mit Elektrowerkzeugen und abgesaugten Handschleifklotz sind möglichst auf dem Absaugtisch durchzuführen.

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 6.2

Holzstaubentstauber und Holzstaublagerung

Maschinen
Freisetzung von Holzstaub!
  • Entstauber

  • Lagerplatz

Tätigkeiten
  • Entleerung

  • Wartung

Gefährdungen
  • Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.

  • Kann die Atemwege reizen.

  • Austrocknung der Haut

Technische Schutzmaßnahmen
MaßnahmeHandlungsbedarfVerantwortlichTermin bisWirksamkeitHinweise
janein
  • Prüfprotokoll des Entstaubers (Messung der Luftgeschwindigkeit) bei der Erstinbetriebnahme als Grundlage für die Wiederkehrenden Prüfungen heranziehen.

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 8.1
  • H3-geprüfter Entstauber mit Luftrückführung in die Werkstatt

XSchutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 5.4
  • Holzstaub, z. B gefüllte Sammelsäcke, gesichert aufbewahren.

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 4.
Organisatorische Maßnahmen
Bestellung von zwei Verantwortlichen:
  • Durchführen der täglichen und wöchentlichen Prüfungen

  • Entstauber regelmäßig auf Füllstand der Sammelsäcke kontrollieren.

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 8.1
  • Jährliche Prüfung der Funktionsfähigkeit

XFr. Fleißig23.02.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 8.1
Bei Aufleuchten der Warnlampe:
  • Filter abreinigen.

  • Ggf. Sammelsäcke tauschen.

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Bedienungsanleitung Entstauber
Wiederkehrende Prüfung:
  • Vier Prüflisten (t=täglich; w=wöchentlich; m=monatlich; j=jährlich)

  • Tägliche und wöchentliche Prüfung durch die Verantwortlichen

  • Monatliche oder jährliche Prüfung durch die Werkstattmeisterin und die Verantwortlichen

  • Aufbewahrungszeit der Protokolle zwei Jahre

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 8.1
Transport der Staubsammelsäcke durch die Werkstatt:
  • Sicher verschlossen, z. B. mit Kabelbindern

  • Auf z. B. einer Sackkarre

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 4.
Persönliche Schutzmaßnahmen
  • Tragen von FFP2-Staubmasken beim Warten und Prüfen des Entstaubers

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 7.

Lagerraum für Platten und Vollhölzer

Gefahrstoffe
Freisetzung von Holzstaub!
  • Allgemeine Verhaltensregeln

Tätigkeiten
  • Aufenthalt im Lager

  • Einlagerung von Plattenmaterial vom LKW

  • Entnahme von Plattenmaterial zur Bearbeitung

Gefährdungen
  • Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.

  • Kann die Atemwege reizen.

  • Austrocknung der Haut

Organisatorische Schutzmaßnahmen
MaßnahmeHandlungsbedarfVerantwortlichTermin bisWirksamkeitHinweise
janein
Für Lager Verantwortliche(n) bestellen:
  • Regelmäßig das Lager auf Sauberkeit kontrollieren.

XFr. Fleißig26.01.2018Schutzmaßnahme umgesetzt und wirksam Mustermann, 05.03.2018Siehe 6.1