DGUV Information 209-044 - Holzstaub

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Absaugung von handgeführten Elektrowerkzeugen

Tätigkeiten mit handgeführten Elektrowerkzeugen sind sehr staubintensiv. Die meisten Geräte werden vom Hersteller mit einem Absaugstutzen oder einem Staubbeutel ausgerüstet, um den Staubaustritt in den Arbeitsraum zu verringern. Die Geräte müssen wie vom Hersteller vorgegeben betrieben werden.

Zur Absaugung ist ein ortsveränderlicher Entstauber der Staubklasse M nach EN 60335-2-69 zu verwenden. Für diese Geräte gilt im Wesentlichen:

  • Die Bedienperson wird gewarnt, wenn die Mindestluftgeschwindigkeit unterschritten wird.

  • Durch einen elektrischen Anschluss des Elektrowerkzeugs oder der Handmaschine am Entstauber springt dieser gleichzeitig ohne weiteren Handgriff an, wenn das Elektrowerkzeug eingeschaltet wird.

Alternativ kann auch eine stationär installierte Mittelvakuum-Absauganlage für die Absaugung von Elektrowerkzeugen oder Handmaschinen verwendet werden. Diese Anlagen liefern hohe statische Unterdrücke von 20000 - 30000 Pa bei vergleichsweise geringem Volumenstrom. Das handgeführte Elektrowerkzeug kann über einen Saugschlauch und eine Steckverbindung an der nächstgelegenen Verbindungsstelle angeschlossen werden. Die Mittelvakuum-Anlagen sind meist für den gleichzeitigen Betrieb mehrerer Elektrowerkzeuge ausgelegt.

Achtung: Handgeführte Elektrowerkzeuge müssen, sofern die unten genannte Ausnahme des kurzzeitigen Betriebs von bestimmten Geräten nicht gilt, mit Entstaubern für den ortsveränderlichen Betrieb oder mit Mittelvakuum-Anlagen abgesaugt werden. Eine Absaugung von handgeführten Elektrowerkzeugen oder Handmaschinen durch die Absauganlage für stationäre Bearbeitungsmaschinen (Niederdruckanlage) ist aufgrund des unzureichenden statischen Unterdrucks an der Schnittstelle Absaugung/Maschine nicht möglich. Nähere Anforderungen an Entstauber für den ortsveränderlichen Betrieb finden Sie in der DGUV Information 209-084.

Nach TRGS 553 müssen

  • Handkreissägen,

  • Handhobelmaschinen,

  • Handoberfräsmaschinen,

  • Handschlitzfräsen und

  • Handdübelfräsmaschinen

IMMER über einen ortsveränderlichen Entstauber/eine Mittelvakuum-Absauganlage abgesaugt werden.

  • Handbandschleifmaschinen,

  • Handscheibenschleifmaschinen (Exzenterschleifer),

  • Schwingschleifmaschinen (Rutscher)

dürfen mit einer integrierten Geräteabsaugung mit Staubsammelbeutel betrieben werden, sofern die Geräte nicht mehr als eine halbe Stunde pro Schicht betrieben werden. Bei längeren Nutzungszeiten müssen auch diese Geräte an einen Entstauber oder eine Mittelvakuum-Anlage angeschlossen und es muss zusätzlich auf einem abgesaugten Arbeitstisch gearbeitet werden.

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Abb. 10 Absaugung eines handgeführten Elektrowerkzeugs

Empfehlungen der Unfallversicherungsträger

Untersuchungen haben gezeigt, dass ein staubgeminderter Arbeitsbereich nur eingehalten werden kann, wenn handgeführte Elektrowerkzeuge und Maschinen abgesaugt werden.

  • Geräte mit integrierter Absaugung und Staubbeutel vermindern zwar den Staubaustritt deutlich, sind jedoch nicht ausreichend effizient für eine längere Betriebsdauer für einen staubgeminderten Bereich nach TRGS 553.

  • Geräte mit einer integrierten Absaugung dürfen keinesfalls ohne Staubbeutel oder Anschluss an eine Absaugung verwendet werden, da der Staub durch den Absaugstutzen gedrückt und verteilt wird!

  • Bei unzureichender Absaugung (z. B. voller Staubsammelsack) steigt die Staubkonzentration im Arbeitsraum sofort an.