DGUV Information 209-044 - Holzstaub

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Anhang 2 - Gleichzeitigkeitstabelle

Üblicherweise laufen in einer Werkstatt nicht alle Maschinen zeitgleich. Deshalb wird aus wirtschaftlichen Gründen die Absauganlage an das Nutzungsverhalten des Betreibers angepasst. Der Betreiber hat damit die Verpflichtung, dem Absaughersteller in einer Gleichzeitigkeitstabelle sein Nutzungsverhalten darzustellen. Außerdem ist die Gleichzeitigkeitstabelle bei der wiederkehrenden Prüfung der Anlage ein wichtiges Mittel, um die relevanten Betriebszustände zu bestimmen.

Gleichzeitigkeitstabelle

Für die Gleichzeitigkeitstabelle sind folgende Informationen zusammenzustellen:

  • Alle Maschinen mit ihrem Mindestvolumenstrom in [m3/h] oder ihren Ausgangsstutzendurmessern in [mm] und der geforderten Mindestluftgeschwindigkeit in [m/s]

  • Anzahl der automatisch laufenden Bearbeitungszentren, die größtenteils ohne Bedienperson arbeiten

  • Anzahl der maximal in der Werkstatt beschäftigten Personen, gegebenenfalls auch geplante Einstellungen (nur Maschinenbedienpersonen)

Die Anzahl der Beschäftigten ist ausschlaggebend für die gleichzeitige Nutzung von Standardmaschinen oder Schleifarbeitsplätzen. Es können nicht mehr Maschinen in Betrieb sein als Beschäftigte vorhanden sind. Automatische Bearbeitungszentren sind zu der Anzahl der Beschäftigten hinzuzurechnen.

Beispiel:
Ein Betrieb mit drei Beschäftigen hat folgende Maschinen in der Werkstatt:
  • Formatkreissägemaschine (20 m/s bei DN140)

  • Dickenhobel-/Abrichthobelmaschine (ca. 1110 m3/h)

  • Tischbandschleifmaschine (20 m/s bei DN200)

  • Tischoberfräsmaschine (ca. 820 m3/h)

  • Absaugtisch (ca. 3000 m3/h)

  • Automatisierte CNC-Maschine (ca. 5100 m3/h)

Aus den Angaben sind die Volumenströme zu berechnen:

  • Formatkreissäge:

    ccc_1680_190201_21.jpg
  • Tischbandschleifmaschine:

    ccc_1680_190201_22.jpg
BetriebszustandFormatkreissägemaschineDickenhobel-/AbrichthobelmaschineTischbandschleifmaschineTischoberfräsmaschineAbsaugtischCNC-MaschineGesamtvolumenstrom
1XXXX9580 m3/h
2XXXX9290 m3/h
3XXXX10030 m3/h
4XXXX9290 m3/h
5XXXX10030 m3/h
6XXXX11180 m3/h
7XXXX8140 m3/h
8XXXX10320 m3/h
9XXXX11470 m3/h
10XXXX11470 m3/h

Die Betriebszustände, bei denen eine Bedienperson fehlt oder bei denen die CNC-Maschine nicht in Betrieb ist, sind für den maximalen Gesamtvolumenstrom unerheblich. Maschinen oder Erfassungselemente, die mit Handschiebern verschlossen werden können, sind in der Berechnung als "offen" anzusetzen!

Im vorliegenden Fall ist der Betriebszustand 10 der auslegungsrelevante Betriebszustand für die Absauganlage.

Praxistipp:
Lassen Sie sich bei der Erstellung der Gleichzeitigkeitstabelle vom Anbieter der Absauganlage unterstützen.