DGUV Information 209-082 - Gefahrstoffe im Modell- und Formenbau Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 3 - 3 Kennzeichnung

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Siehe auch DGUV Information 213-079, Abschnitt 2.
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Gefahrstoffe müssen vom Hersteller mit den entsprechenden Gefahrenpiktogrammen gekennzeichnet werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Da Chemikalien auf der ganzen Welt hergestellt und gehandelt werden, wurde ein global harmonisiertes System (GHS) für die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung entwickelt. In der Europäischen Union wird das GHS durch die CLP-Verordnung zur Einstufung (Classification), Kennzeichnung (Labelling) und Verpackung (Packaging) von Stoffen und Gemischen umgesetzt. Die Gefahren eines Stoffs werden in 29 Gefahrenklassen eingeteilt, zum Beispiel "Ätz-/Reizwirkung auf die Haut", "Entzündbare Flüssigkeiten" oder "Karzinogenität". Zur Kennzeichnung werden weiße, rautenförmige Piktogramme mit rotem Rahmen verwendet.

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Abb. 3.1
Gefahrenpiktogramme nach GHS

Die früher verwendeten rechteckigen, orangefarbenen Gefahrensymbole dürfen zur Kennzeichnung von neuen Gebinden nicht mehr benutzt werden. Restbestände dürfen innerbetrieblich aufgebraucht und müssen nicht umetikettiert werden.

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Abb. 3.2
"Alte" Gefahrenpiktogramme

Im Folgenden werden die Gefahrenpiktogramme näher erläutert.

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Abb. 3.3
Gefahrenpiktogramm Flamme (GHS02)

Dieses Piktogramm kennzeichnet alle entzündbaren Flüssigkeiten, Feststoffe, Aerosole oder Gase. Dabei können die Stoffe selbstentzündbar sein oder zur Entzündung einer Fremdeinwirkung bedürfen (beispielsweise einer Zündquelle).

Bei den im Modell- und Formenbau vorkommenden Klebstoffen, Farben und Lacken handelt es sich häufig um entzündbare Stoffe. Auch leicht flüchtige Löse- und Reinigungsmittel oder Verdünner können typische Beispiele sein.

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Abb. 3.4
Gefahrenpiktogramm Ätzwirkung (GHS05)

Dieses Piktogramm kennzeichnet alle Stoffe, die die Haut ätzen, schwere Augenschäden verursachen oder korrosiv gegenüber Metallen sind. Typische Beispiele aus dem Modell- und Formenbau können Härter für Epoxidharze oder manche Nitroverdünnungen sein.

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Abb. 3.5
Gefahrenpiktogramm Gesundheitsgefahr (GHS08)

Dieses Piktogramm steht für eine große Bandbreite an Gesundheitsgefahren. Es kennzeichnet Stoffe mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen, also fruchtbarkeitsbeeinträchtigenden und/oder das Kind im Mutterleib schädigenden Wirkungen. Entsprechende Substanzen werden als KMR- oder CMR-Stoffe bezeichnet (krebserzeugend (cancerogen), mutagen, reproduktionstoxisch). Dieses Piktogramm kennzeichnet aber auch bestimmte organschädigende, atemwegssensibilisierende oder bei Aspiration 1 lebensbedrohliche Lungenschäden verursachende Stoffe und Gemische.

Das Piktogramm steht zum Beispiel auf den Behältern von Kunstharzen auf Polyester (PE)-Basis. Diese Stoffe enthalten Styrol, das im Verdacht steht, reproduktionstoxisch zu sein.

Auch viele Gebinde mit Harz-/Härtersystemen von Kunstharzen auf Polyurethan (PUR)- oder Epoxid (EP)-Basis tragen dieses Piktogramm, da diese Materialien in der Regel haut- oder atemwegssensibilisierende Inhaltsstoffe enthalten. Eine durch sensibilisierende Gefahrstoffe ausgelöste Allergie kann so schwerwiegend verlaufen, dass der oder die betroffene Beschäftigte den entsprechenden Stoff mitunter lebenslang meiden muss (zum Beispiel durch Wechsel des Arbeitsplatzes).

Stoffe mit Aspirationsgefahr sind zum Beispiel Kohlenwasserstoffe wie Reinigungsbenzin.

Ein Beispiel für einen Stoff mit organschädigender Wirkung ist das Lösemittel Methanol, das das Auge (bzw. den Sehnerv) schädigt.

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Abb. 3.6
Gefahrenpiktogramm Ausrufezeichen (GHS07)

Durch dieses Piktogramm wird vor gesundheitsschädlichen, haut-, augen- und atemwegsreizenden, hautsensibilisierenden, betäubend wirkenden oder die Ozonschicht schädigenden Stoffen oder Gemischen gewarnt.

Als reizend eingestuft werden zum Beispiel typische Sekundenkleber. Bestimmte Lösemittel, zum Beispiel Kohlenwasserstoffe, können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

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Abb. 3.7
Gefahrenpiktogramm Umwelt (GHS09)

Dieses Piktogramm kennzeichnet Stoffe und Gemische, die giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen und somit gewässergefährdend sind. Beispiele dafür sind Kohlenwasserstoffe wie Verdünner, Löse- und Reinigungsmittel.

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Abb. 3.8
Gefahrenpiktogramm Flamme über einem Kreis (GHS03)

Dieses Piktogramm kennzeichnet brandverursachende oder brandverstärkende Stoffe und Oxidationsmittel.

Solche Stoffe sind selbst nicht zwingend brennbar, können aber durch Sauerstoffabgabe einen Brand verursachen oder ohne Luftzufuhr unterhalten.

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Abb. 3.9
Gefahrenpiktogramm Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06)

Der "Totenkopf mit gekreuzten Knochen" kennzeichnet alle sofort lebensgefährlichen oder akut toxischen Stoffe oder Gemische. Das bedeutet, dass bereits bei vergleichbar kleinen Mengen durch Verschlucken, durch Einatmen oder durch Hautkontakt eine lebensgefährliche oder giftige Wirkung ausgelöst wird, die unmittelbar oder auch verzögert zu Schädigungen oder sogar zum Tod führen kann. Das trifft zum Beispiel auf das Lösemittel Methanol zu.

Akut toxische Stoffe sind im Modell- und Formenbau selten.

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Abb. 3.10
Gefahrenpiktogramm Gasflasche (GHS04)

Die "Gasflasche" kennzeichnet Gase unter Druck, deren Behälter bei Erwärmung zerbersten können. Darunter fallen zum Beispiel Propangasflaschen.

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Abb. 3.11
Gefahrenpiktogramm Explodierende Bombe (GHS01)

Dieses Piktogramm kennzeichnet explosive Stoffe oder Gemische. Solche Gemische können zum Beispiel durch Hitze, Reibung, Schlag oder Initialzündung zur Explosion gebracht werden.

Zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen werden die Signalwörter "Gefahr" oder "Achtung" für schwerwiegende beziehungsweise weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien angegeben.

Zudem muss die Kennzeichnung von Gefahrstoffen folgende zusätzliche Angaben enthalten:

  • Name des Stoffs oder Handelsname beziehungsweise Bezeichnung des Gemischs

  • Identifikationsnummer des Stoffs beziehungsweise Angabe der wichtigsten gefährlichen Inhaltsstoffe des Gemischs

  • Nennmenge des Stoffs oder Gemischs

  • Gefahrenhinweise (H-Sätze) und ergänzende Informationen wie EUH-Sätze 2

  • Sicherheitshinweise (P-Sätze)

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers, Einführers oder Inverkehrbringers (Lieferfirma).

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Abb. 3.12
Kennzeichnungsetikett für Aceton

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Auch der Modell- und Formenbaubetrieb wird zum Inverkehrbringer, wenn zum Beispiel der Kundschaft Gefahrstoffe (wie etwa Pflegeprodukte) überlassen werden. In diesem Fall ist der Modell- und Formenbaubetrieb für die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Gefahrstoffs/Produkts, das Sicherheitsdatenblatt und die Information der Kundschaft über den fachgerechten Umgang verantwortlich.

Wird ein Gefahrstoff ausschließlich innerbetrieblich verwendet (zum Beispiel nach Umfüllen in kleinere Gebinde), kann gemäß Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 201 auch die vereinfachte Kennzeichnung verwendet werden. Dabei muss mindestens Folgendes angegeben werden:

  • die Bezeichnung des Stoffs oder des Gemischs

  • die Gefahrenpiktogramme

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Abb. 3.13
Vereinfachtes Kennzeichnungsetikett für Aceton auf einem Behälter

Voraussetzung dafür ist, dass eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt und dass in der Betriebsanweisung und der Unterweisung auf alle an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen eingegangen wurde (siehe auch Abschnitte 10 "Betriebsanweisung" und 11 "Unterweisung"). Um Verwechslungen und Handhabungsfehlern vorzubeugen ist eine einheitliche innerbetriebliche Kennzeichnung der gleichen Gefahrstoffe anzustreben.

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Aufgrund der Verwechslungsgefahr dürfen Gefahrstoffe niemals in Lebensmittelverpackungen (zum Beispiel Getränkeflaschen) umgefüllt werden!

Etiketten sind deutlich sichtbar und dauerhaft anzubringen und dürfen nicht überschrieben werden. Sie sollten gegenüber Wasser und Lösemitteln beständig sein. Ungültig gewordene Etiketten (zum Beispiel auf leeren und gereinigten Gebinden) sind zu entfernen, zu überkleben oder anderweitig unkenntlich zu machen.

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Die Gefährlichkeit selbst hergestellter Gemische oder Produkte (zum Beispiel durch Mischen verschiedener Gefahrstoffe) muss von den Arbeitgebenden nach den Vorgaben der TRGS 201 selbst eingestuft werden.

Es ist zu beachten, dass es auch Gefahrstoffe gibt, die nicht verpackt und gekennzeichnet vorliegen, sondern erst während eines Arbeitsprozesses entstehen. Typische Beispiele dafür sind die bei der Kunststoff-, Metall-, oder Holzbearbeitung freiwerdenden Stäube.

Zur Aufbewahrung und Lagerung von Gefahrstoffen siehe Abschnitt 14 "Lagerung von Gefahrstoffen".

Aspiration ist das Eindringen eines flüssigen oder festen Stoffs oder Gemischs direkt über die Mund- oder Nasenhöhle oder indirekt durch Erbrechen in die Luftröhre und den unteren Atemtrakt.

Die EU hat zusätzliche H-Sätze verabschiedet, um das bisherige Schutzniveau aus den derzeit noch gültigen Rechtsvorschriften beizubehalten. Beispiel für EUH-Satz: EUH 204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.