DGUV Information 209-043 - Holzschutzmittel Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 10 - Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Entsorgung

Erste Hilfe

Nach Augenkontakt:

  • Sofort sorgfältig unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern mindestens 10 Minuten spülen oder Augenspülflasche mit Augenspüllösung benutzen

  • Anschließend immer einen Augenarzt aufsuchen

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Nach Hautkontakt:

  • Verschmutzte Kleidung sofort wechseln

  • Haut sofort mit geeignetem Hautreinigungsmittel (Lieferfirmen von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln befragen) oder mit Wasser und Seife reinigen

  • Gegebenenfalls Arzt aufsuchen

Nach Verschlucken:

  • Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser trinken. Keinesfalls Milch, Rizinusöl, Alkohol oder andere sogenannte Hausmittel verabreichen

  • Keinesfalls Erbrechen herbeiführen

  • Sofort Arzt aufsuchen

Bei Bewusstlosigkeit:

  • Sofort in stabile Seitenlage bringen

  • Arzt rufen

Der Arzt muss über Art und Wirkung des schädigenden Arbeitsstoffes informiert werden. Dazu Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen mitgeben.

Lagerung, Aufbewahrung

Nach Umfüllen müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet werden. Auf keinen Fall dürfen sie in Behälter abgefüllt werden, in denen üblicherweise Getränke oder Lebensmittel aufbewahrt werden.

Container mit Holzschutzmittelkonzentraten müssen so gelagert werden, dass sie nicht beschädigt werden können und durch Leckagen eine Umweltgefährdung nicht auftreten kann (z.B. Aufstellung in Auffangwannen).

Sehr giftige und giftige Arbeitsstoffe müssen unter Verschluss gelagert werden.

Entsorgung

Für die Verwertung und Beseitigung von Altholz gilt die Altholzverordnung (AltholzV). Mit Holzschutzmittel behandelte Althölzer werden der Altholzkategorie A IV zugeordnet und müssen als besonders überwachungsbedürftiger Abfall entsorgt werden.

Holzschutzmittelreste sind ebenfalls besonders überwachungsbedürftiger Abfall und müssen entsprechend entsorgt werden.